Zuzahlungen / Eigenanteile

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der tatsächliche Preis der Leistung unter 5 Euro, muss dieser vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden, gilt jedoch als Zuzahlung. In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Davon ausgenommen sind Zuzahlungen für Fahrkosten, die auch nicht volljährige Versicherte zahlen müssen. 

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