Studentische GKV

GKV – Beiträge für Studierende

In Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehen Studenten grundsätzlich vor verschiedenen Wahlmöglichkeiten. Abgesehen von der kostenfreien Versicherung über die Familienversicherung ihrer Eltern oder ihres Ehepartners, können sie sich für die studentische Krankenversicherung oder die Option des freiwilligen Beitritts in die GKV entscheiden.

Kostenlose Familienversicherung nicht für jeden

Studierende unter 25 Jahren haben in der Regel die Möglichkeit, sich über die Familienversicherung ihrer Eltern oder ihres Ehepartners kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern. Diese Option erweist sich als äußerst attraktiv, da keine Beiträge seitens des Studierenden anfallen. Allerdings endet diese Versicherungsoption, sobald das 25. Lebensjahr erreicht ist. Dies trifft auch zu, wenn der Studierende ein monatliches Einkommen von über 485 € oder 520 € (Stand 2023) aus einer geringfügigen Beschäftigung erzielt. In einem solchen Fall ist die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr verfügbar.

Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende als günstigste Alternative

Die Option einer gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende besteht, solange der Studierende das 14. Fachsemester nicht überschritten oder das 30. Lebensjahr bisher nicht erreicht hat. Die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ist dabei eine grundlegende Voraussetzung, wobei eine Befreiung von der GKV nicht möglich ist. Grundsätzlich führt das Erreichen einer dieser Beschränkungen innerhalb des laufenden Semesters zur automatischen Beendigung der Versicherungspflicht zum Ende dieses Semesters. In Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der Versicherung zu stellen. Dies kann unter bestimmten Umständen wie dem Ableisten des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, bei länger andauernder Krankheit, Behinderung oder der Geburt eines Kindes in Betracht gezogen werden.

Beiträge sind grundsätzlich einheitlich geregelt

Der Beitrag zur studentischen GKV wird einheitlich von allen gesetzlichen Krankenkassen geregelt und basiert auf den Vorgaben des § 236 SGB V. Dieser Beitrag beläuft sich derzeit auf 7/10 des durchschnittlichen Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung, was aktuellen 10,22 % entspricht. Als grundlegende Bemessungsgrundlage dient dabei der Bedarf, wie er im § 13 des BAföG festgelegt ist. Dieser setzt sich aktuell aus einem Grundbedarf von 399 € und einer Wohnpauschale von 250 € zusammen, was den monatlichen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende auf 66,33 € festlegt.

Im Rahmen der geplanten BAföG-Novelle, die erhöhte Sätze für das Wintersemester vorsieht, würde der Beitrag zur studentischen GKV voraussichtlich steigen – und das nicht nur für BAföG-Berechtigte. Wenn die Novelle verabschiedet wird, wird er auf der Grundlage des neuen Grundbedarfs von 744 € (anstatt 649 €) berechnet. Dies würde 10,22 % davon, was 76,04 € pro Monat entspricht, bedeuten.

Zusätzlich zu diesem Beitrag kommt noch der sogenannte Zusatzbeitrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich festgelegt wird. Die Kosten für diesen Zusatzbeitrag können monatlich zwischen 1 € und 10 € variieren.

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