GKV – Im Studium die bessere Wahl

Krankenversicherung im Studium

Krankenversicherung im Studium: GKV die bessere Wahl

Mit der Entscheidung für ein Studium stellen sich wichtige Überlegungen. Jeder Student und jede Studentin muss krankenversichert sein, und hier stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Systeme zur Auswahl: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die private Krankenversicherung (PKV). Beide haben ihre Vor- und Nachteile und bieten spezielle, kostengünstige Tarife für die studentische Krankenversicherung an.

Die optimale Wahl hängt jedoch von den individuellen Gegebenheiten ab: Einerseits können Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr auch während des Studiums kostenlos über die Familienversicherung absichern – eine finanziell vorteilhafte Option. Als Student stehen Ihnen somit sämtliche Leistungen der GKV zur Verfügung, ohne dass Sie eigene Beiträge entrichten müssen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einem eventuellen Studierendenjob die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten dürfen.

Andererseits haben auch Studierende, die bislang privat krankenversichert waren, die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln, insbesondere wenn ihre Eltern selbstständig, besser verdienend oder Beamte sind und daher Mitglieder der PKV. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums kann für die Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Ein privat krankenversicherter Student kann nämlich nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr Mitglied der GKV werden. Da die GKV jedoch auch attraktive Einsteiger-Tarife für Start-ups bietet, könnte ein solcher Wechsel eine sinnvolle Alternative zur PKV eröffnen.

Es ist daher von großer Bedeutung, bei der Wahl einer studentischen Krankenversicherung auch die zukünftige berufliche Perspektive zu berücksichtigen und alle Möglichkeiten offenzuhalten. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengestellt, um Ihnen bei der Auswahl der passenden gesetzlichen Krankenversicherung durch einen fundierten Vergleich zu helfen.

Studentische Krankenversicherung: Überlegt vorgehen und optimale Wahl treffen

Die wesentlichen Fakten im Überblick:

  • Für Ihr Studium haben Sie die Wahl zwischen PKV und GKV – die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch regelmäßig eine gute Entscheidung.
  • Sind Ihre Eltern gesetzlich versichert, können Sie nämlich bis zum 25. Geburtstag von der kostenlosen Familienversicherung profitieren.
  • Ist dies nicht möglich, kostet eine studentische Krankenversicherung der GKV rund 94 € monatlich.
  • Ab einem Alter von 30 Jahren entfällt die Vergünstigung – die Krankenversicherung wird teurer.
  • Sollten Sie vor dem Studium Mitglied der PKV sein, ziehen Sie den Wechsel in die GKV in Erwägung – so bleiben Ihnen alle Wege offen.

So gehen Sie am besten vor: 

  • Nutzen Sie über Ihre Eltern die kostenlose Familienversicherung der GKV, weisen Sie dort einfach den Studienbeginn nach – das war es schon.
  • Sind Sie selbst privat versichert, können Sie mit dem Studium wechseln, aber auch nach Abschluss – sofern Sie sich nicht selbstständig machen wollen.
  • Sollten Sie als Student oder Studentin jobben, achten Sie bitte auf die Grenze von 450 € monatlich – verdienen Sie mehr, müssen Sie eine eigenständige studentische Krankenversicherung abschließen.
  • Haben Sie zunächst eine Ausbildung abgeschlossen, um anschließend ein Studium aufzunehmen, benötigen Sie in jedem Fall eine studentische Krankenversicherung.
  • Sichern Sie sich über die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende im Überblick

Vor dem Studium: Krankenversicherung klären

Wenn Sie ein Studium beginnen, stehen Sie nicht nur vor der Wahl Ihres bevorzugten Studienfachs und der Universität, sondern auch vor einer wichtigen Entscheidung in Bezug auf Ihre Krankenversicherung. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Systemen: der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen haben, daher ist es ratsam, sich zunächst umfassend über alle relevanten Aspekte zu informieren.

Ein entscheidender Faktor ist die Krankenversicherung Ihrer Eltern: Wenn diese gesetzlich krankenversichert sind, können Sie von der kostenlosen Familienversicherung profitieren – und das bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In dieser Konstellation werden Sie kaum eine kostengünstigere Option finden. Dennoch gibt es verschiedene Lebenssituationen, die bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen können.

Gesetzlich oder privat - Sie haben die Wahl

Zunächst gilt ein Grundsatz: Ob Student oder Studentin – Sie müssen eine Krankenversicherung haben. Um der Krankenversicherungspflicht Genüge zu tun, werden alle Student*innen zunächst der GKV zugerechnet. Es steht Ihnen aber frei, mit dem Studium einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen. So könnten Sie direkt in die private Krankenversicherung wechseln – und das unabhängig davon, ob Sie vorher Mitglied der GKV oder PKV waren.  

Wichtig: Frist für Befreiungsantrag beachten

Wollen Sie in die PKV wechseln oder dort versichert bleiben, stellen Sie den Befreiungsantrag bitte rechtzeitig: Spätestens drei Monate nach Immatrikulation muss der Antrag vorliegen. Bedenken Sie bitte, dass diese Wahl für Ihr gesamtes Studium verbindlich ist, ein Wechsel in das andere Krankenversicherungssystem ist während dieser Zeit nicht möglich. 

Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, finden Sie im Folgenden die typischen Fallbeispiele: 

Fallbeispiele für Ihre Orientierung

1. Eltern sind gesetzlich versichert, Sie genießen kostenlose Familienversicherung. 

Diese Konstellation ist am häufigsten anzutreffen und eröffnet gleichzeitig eine komfortable Lösung auf die Frage nach der optimalen Krankenversicherung im Studium: Sie können weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen – und zwar so lange, wie Ihre Eltern Kindergeld für Sie ausgezahlt bekommen. Meist ist das bis zum 25. Geburtstag der Fall, sollten Sie nicht vorher Ihr Studium beendet haben und bereits wirtschaftlich unabhängig sein. Diese mit Abstand beste Lösung eröffnen Sie sich, indem Sie bei der GKV Ihrer Eltern eine Versicherungsbescheinigung anfordern und diese zur Immatrikulation vorlegen. Im Gegenzug erwartet die Krankenkasse von Ihnen eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung.

Wichtig: Verlängerung der Kindergeldzahlung

Haben Sie Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, steht Ihren Eltern für maximal ein Jahr länger Kindergeld zu. 

2. Sie sind bereits ein eigenständiges Mitglied der GKV.

Sollten Sie bei Studienaufnahme bereits über 25 Jahre alt sein oder waren Sie schon im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses tätig, sind Sie Mitglied einer Krankenkasse. Dann liegt es auch nahe, die gesetzliche Krankenversicherung im Studium beizubehalten. Als Student oder Studentin können Sie selbstverständlich die Krankenkasse selbst auswählen – nutzen Sie dazu am besten den Vergleichsrechner, denn innerhalb der GKV gibt es nicht nur Beitrags-, sondern auch Leistungsunterschiede. Sollten Sie im Studium ein Kind bekommen, gilt auch für diese die kostenlose Familienversicherung – entweder über die studierenden Eltern oder die Großeltern. 

Wichtig: Einige Pflichtversicherte müssen in GKV bleiben 

Haben Sie vor dem Studium eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert und waren pflichtversichert, steht Ihnen auch während Ihrer Studienzeit die gesetzliche Krankenversicherung offen. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 27.4.2016 (AZ: B12KR24/14R) festgelegt, dass dieser Personenkreis nicht in die PKV wechseln kann. 

3. Ihre Eltern und Sie selbst sind Mitglied der PKV.

Sind Sie privat krankenversichert, weil Ihre Mutter und/oder Ihr Vater Mitglied der PKV sind, können Sie sich für Ihr Studium von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Auch die PKV hat spezielle Tarife für die studentische Krankenversicherung, die Sie nutzen können. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere die Kinder von verbeamteten Eltern mit Beihilfe-Anspruch in der PKV verbleiben: Die Versicherungsbeiträge sind im Vergleich preiswert, weil der jeweilige Dienstherr sich an den Krankheitskosten beteiligt. 

Wichtig: Entscheidung vorausschauend treffen 

Sollte Ihr Studium bis über das 25. Lebensjahr hinaus dauern, entfallen in der Regel die Vergünstigungen der privaten Beihilfetarife, da die Kindergeldzahlung endet. Damit erfolgt eine Tarifumstellung - und die kann teuer werden. 

Zwei weiteren wichtigen Aspekten sollten Sie ebenfalls Aufmerksamkeit schenken:

  • Treten Sie nach Abschluss Ihres Studiums nicht sofort in ein Arbeitsverhältnis ein und müssen Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer PKV – den Rest der Beiträge und eventuell durch Selbstbeteiligungen entstehende Kosten müssen Sie jedoch eigenständig leisten. Sie haben dann lediglich die Möglichkeit, in den sogenannten Basistarif, der in puncto Leistungen der GKV entspricht, zu wechseln.
  • Wollen Sie nach Ihrem Studium ein Unternehmen gründen und selbstständig tätig werden, müssen Sie weiterhin Mitglied der PKV bleiben – für die Dauer Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung verbaut.

Wichtig: Entscheidung genau abwägen

Bedenken Sie die Wahl Ihrer Krankenversicherung gründlich und beziehen Sie dabei Ihre Eltern oder Experten mit ein. Eine studentische Krankenversicherung kann sinnvoll sein, sie kostet nur rund 94 € im Monat und eröffnet Ihnen eine größere Bewegungsfreiheit. Sollten Sie später wieder in die PKV wechseln wollen, könnte eine Anwartschaftsversicherung ein probates Mittel sein. 

4. Sie sind schon eigenständiges Mitglied der PKV.

Nehmen Sie Ihr Studium auf, nachdem Sie wegen Ihres Verdienstes oder als Selbstständige/r in die private Krankenversicherung gewechselt waren, ist die Möglichkeit eines Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung auf bestimmte Voraussetzung begrenzt: Sie dürfen das 30. Lebensjahr bislang nicht vollendet haben, um wieder versicherungspflichtig zu werden. Damit haben Sie wiederum die Wahl – einerseits zwischen den Krankenversicherungssystemen, andererseits in puncto Krankenkasse. Auch in diesem Fall empfiehlt sich die Nutzung eines fundierten Vergleichs der Krankenkassen.

Studium begonnen: Welche Veränderungen sind zu beachten?

Grundsätzlich gilt Ihre Entscheidung in Bezug auf die Krankenversicherung für das gesamte Studium – bis auf einige wenige Ausnahmen: 

Sie arbeiten nebenbei im Studium. 

Solange Ihr monatlicher Verdienst unter 450 € liegt, bleiben Sie als Minijobber sozialversicherungsfrei – Sie können also auch weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen. Sollten Sie jedoch regelmäßig mehr verdienen, entfällt die beitragsfreie Mitgliedschaft, Sie gehen in die studentische Krankenversicherung über. Besprechen Sie die Konsequenzen am besten vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages. 

Sie werden im Studium 25. 

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres wird Ihre Krankenversicherung neu geregelt: Als kostenloses GKV-Mitglied in der Familienversicherung gehen Sie in die studentische Krankenversicherung über, als privat versicherte/r Beihilfeberechtigte/r wird Ihnen ein vollwertiger Tarif der PKV angeboten. 

Sie werden als Student oder Studentin 30. 

Der Studierendenrabatt entfällt generell mit Ihrem 30. Geburtstag oder dem Erreichen des 14. Fachsemesters. Dann greift die freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung.

Wichtig: Studentische Krankenversicherung während der Promotion

Nehmen Sie ein Promotionsstudium auf, können Sie die günstige studentische Krankenversicherung ebenfalls nicht mehr in Anspruch nehmen – so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 7.6.2018 (AZ: B 12 KR 15/16 R). Auch in diesem Fall können Sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. 

Die studentische Krankenversicherung: Voraussetzungen, Bedingungen und Kosten

Um die studentische Krankenversicherung mit ihren attraktiven Konditionen nutzen zu können, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie sind jünger als 30 Jahre und
  • Sie studieren bislang nicht im 14. Fachsemester.

Bei Erreichen der genannten Höchstgrenzen endet nämlich die Versicherungspflicht, dann bleibt die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. 

Wichtig: Es gibt auch Ausnahmen

Familiäre oder persönliche Gründe können ebenso zur Verschiebung der Höchstgrenzen in Bezug auf Alter und Anzahl der Fachsemester führen wie die Art der Ausbildung – hier muss im Einzelfall geprüft werden. 

Die Beiträge für Studen*innen

Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung sind an die BAföG-Entwicklung gekoppelt, generell aber vergünstigt: 

Der auch für 2019 geltende Beitrag setzt sich aus rund 66 € zuzüglich Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 % zusammen – allerdings gehen hier die Regelungen der einzelnen Krankenkassen auseinander. Rechnen Sie die rund 21 € Beitrag für die Pflegepflichtversicherung hinzu, ergeben sich rund 94 € im Monat.

Beitragsberechnung für Studierende

Die Beitragsberechnung zur studentischen Krankenversicherung mit dem für 2019 durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 % zur Veranschaulichung:

Monatlicher Beitrag für Studenten unter 23 Jahren ohne Kinder
Krankenversicherung
(10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes*)
66,33 €
Pflegeversicherung
(3,05 % des BAföG-Bedarfssatzes*)
19,79 €
Zusatzbeitrag durchschnittlich
(0,9 % des BAföG-Bedarfssatzes*)
5,84 €
Gesamtbeitrag91,96 €

Und die Beitragsberechnung zur studentischen Krankenversicherung für Studierende ab dem 23. Lebensjahr ohne Kinder:

Monatlicher Beitrag für Studenten ab 23. Lebensjahr ohne Kinder
Krankenversicherung
(10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes*)
66,33 €
Pflegeversicherung
(3,3 % des BAföG-Bedarfssatzes*)
21,42 €
Zusatzbeitrag durchschnittlich
(0,9 % des BAföG-Bedarfssatzes*)
5,84 €
Gesamtbeitrag90,28 €

* BAföG-Bedarfssatzes 2019 liegt bei 649 €

Wichtig: Eventuelle Zuschläge beachten

Es können unter Umständen einige Zuschläge erhoben werden, wenn Sie beispielsweise älter als 23 Jahre sind oder bereits Kinder haben oder sich freiwillig in der GKV versichern. 

Sollten Sie das 30. Lebensjahr vollendet oder bereits 14 Fachsemester absolviert haben, fallen für kinderlose Student*innen für maximal sechs Monate rund 106 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag im ermäßigten Examenstarif an. Beenden Sie das Studium während dieser Zeit nicht, steht die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV an – und die kostet deutlich mehr. Als Alternative kommt auch die kostenlose Familienversicherung infrage, sollten Sie mit einem gesetzlich versicherten Lebens- oder Ehepartner zusammenleben.

Wichtig: Zusatzbeitrag wird wieder paritätisch finanziert

Seit 2019 wurde die Beitragslast für die gesetzliche Krankenversicherung wieder hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt – davon haben Sie als Student oder Studentin jedoch nichts: Sie sind für Ihre Beiträge allein verantwortlich. 

Krankenversicherung während eines Auslandssemester

Planen Sie im Studium einen Auslandsaufenthalt über ein oder auch mehrere Semester, müssen Sie sich erneut mit dem Thema Krankenversicherung befassen: Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung, die sich an der Dauer des Auslandsaufenthaltes bemisst. 

Wichtig: 

Recherchieren Sie am besten weit im Vorfeld, welche Möglichkeiten der Absicherung Ihnen offenstehen und behalten Sie dabei auch die Verlängerungsoptionen im Blick. 

Krankenversicherung für Studenten aus dem Ausland

Hier gibt es keine einheitlichen Regelungen, der in Deutschland zu organisierende Versicherungsschutz hängt einerseits von der Aufenthaltsdauer in Deutschland ab, andererseits von den konkreten Bedingungen im Herkunftsland. Auch hier spielt die Frage, ob der Student oder die Studentin zu Hause gesetzlich oder privat versichert ist, eine große Rolle. 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Krankenversicherung für Studierende aus dem Ausland

Nach dem Studium: Welche Wechselchancen eröffnen sich? 

Die Entscheidung für eines der Krankenversicherungssysteme kann sich auf die Zeit nach dem Studienabschluss auswirken, da auch dann nicht in jedem Fall ein erneuter Wechsel möglich ist. Die verschiedenen Szenarien: 

Sie nehmen direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf.

In diesem Fall gibt es keinerlei Einschränkungen: Waren Sie zuvor in der GKV versichert, können Sie dies fortsetzen oder eine andere Krankenkasse auswählen – hier empfiehlt sich der Vergleich der Krankenkassen. Waren Sie im Studium privat versichert, dürfen Sie entweder bleiben oder in eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl wechseln.

Wichtig: Auch bei höheren Verdiensten GKV möglich 

Wollen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, obwohl Sie im Studium Mitglied der PKV waren und direkt zu Beginn Ihrer beruflichen Karriere ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2019: 60.750 €) beziehen, ist dies möglich: Sie können hier eine Sonderregelung nutzen, die Ihnen einmalig den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung eröffnet, wenn Sie vorher noch nicht voll berufstätig gewesen sind. 

Sie machen sich nach dem Studium selbstständig.

Waren Sie im Studium gesetzlich krankenversichert, können Sie bei Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit frei zwischen den Krankenversicherungssystemen wählen. Als Gründer werden Sie freiwilliges Mitglied in der GKV. Beziehen Sie den Existenzgründerzuschuss, können Sie die günstigen Mindestbeiträge der GKV für sich nutzen. Bevor Sie sich also für eine PKV entscheiden, sollten Sie die Konsequenzen in Ruhe überdenken.

Wichtig: Wechsel in GKV für Privatversicherte nicht möglich 

Waren Sie im Studium bereits privat versichert, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei ans Studium anschließender Selbstständigkeit nicht möglich. Damit trifft Sie auch die volle Beitragszahlung. Allerdings ist der Wechsel in billige Tarife mit eingeschränkten Leistungen riskant, denn eine Aufstockung ist bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nur schwierig und eventuell teuer möglich. 

Sie werden nach dem Studium verbeamtet.

Hier bieten sich in der Regel die privaten Ergänzungstarife an, die auf die jeweiligen Beihilfe-Vorschriften zugeschnitten sind. Sollten Sie jedoch schon eine eigene Familie haben, lohnt sich eventuell auch die Alternative gesetzliche Krankenversicherung.

Sie werden nach dem Studium arbeitslos.

In diesem Fall beziehen Sie regelmäßig kein Arbeitslosengeld I, da Sie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II trägt das Amt auch die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Sollten Sie privat krankenversichert sein, erhalten Sie mit dem Arbeitslosengeld II zumindest einen Beitragszuschuss. Sinnvoll kann in einem solchen Fall der Wechsel in den Basistarif sein. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann nur erfolgen, sollten Sie wegen eines früheren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld I beziehen. 

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