Zusatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Es gibt Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und die im sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt sind. Diese Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Ebenso steht es Krankenkassen frei, ob und welche Zusatzleistungen sie anbieten möchten. Welche Leistungen das sein können und ob es zwischen ihnen und Zusatzbeiträgen einen Zusammenhang gibt – lesen Sie mehr.

Was sind Zusatzleistungen?

Nahezu jede gesetzliche Krankenkasse bietet zusätzliche Leistungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen und die in der Satzung einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben werden. Sie unterscheiden sich zum Teil deutlich in Art und Umfang voneinander und enthalten auch Angebote, die an die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen angepasst sind. Es sind die zusätzlichen Leistungen, die den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen schüren und über die die Krankenkassen versuchen, Versicherte an sich zu binden. 

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GKV: Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen - gibt es einen Zusammenhang?

Zusatzleistungen kann jede gesetzliche Krankenkasse anbieten, wobei sie frei ist in der Gestaltung von Art und Umfang. Das gilt gleichermaßen für die Zusatzbeiträge. Auch hier kann jede gesetzliche Krankenkasse eigenverantwortlich entscheiden, ob sie einen Zusatzbeitrag erhebt und wenn ja, in welcher Höhe. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, der paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, liegt seit 2015 konstant bei 14,6 %. Hinzu kommen die Zusatzbeiträge, die im Jahr 2018 bei durchschnittlich 1,0 % liegen und die vom Arbeitnehmer allein finanziert werden müssen. Während Zusatzbeiträge nur einmal im Jahr angepasst werden dürfen, kann eine gesetzliche Krankenkasse ihre zusätzlichen Leistungen modifizieren oder streichen. Beide – Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen – kurbeln den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen an und sind für Versicherte ein wichtiges Kriterium auf der Suche nach der passenden Krankenversicherung bei einem Vergleich der Leistungen der GKV.

Welche Leistungen Zusatzleistungen in der GKV sein können

Gesetzliche Krankenkassen entscheiden eigenverantwortlich, ob und welche zusätzlichen Leistungen sie anbieten möchten und in welchem Umfang. Dazu gehören unter anderem diese: 

  • Kostenübernahme für spezielle Arzneimitte
  • Kostenübernahme für Sehhilfen, die höher sind als die vorgesehenen Leistungen der GKV
  • Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Brustkrebsfrüherkennung, unter anderem eine vorgezogene Mammografie
  • Darmkrebsfrüherkennung: Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen vor dem 55. Lebensjahr oder in kürzeren Intervallen. 
     
  • Hautkrebsfrüherkennung: Manche Kasse trägt die Kosten auch bei kürzeren Intervallen oder im Rahmen einer Auflichtmikroskopie-Untersuchung. 
     
  • Alternative Krebstherapie
     
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über die Leistungen der GKV hinausgehen
     
  • Freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten 
     
  • Manche gesetzliche Krankenkasse sieht eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme vor in den Bereichen Chirotherapie, Akupunktur, Phytotherapie, Sauerstofftherapie, Eigenbluttherapie, Balneo-Fototherapie, Bachblütentherapieund Homöopathie.
  • Impfungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen: Dazu gehören unter anderem die Humane Papillom Viren, Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs im Alter zwischen 18 und 26 Jahren sowie Impfungen gegen Tropenerkrankungen. 
     
  • Erweiterte Untersuchungen für Kinder und Jugendliche: Es gibt zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfohlen werden, deren Kosten jedoch nur von einigen GKV's übernommen werden. 
     
  • Eine zusätzliche häusliche Krankenpflege: Einige Krankenkassen bieten die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung als Zusatzleistung bis zu einer Dauer von 28 Tagen an, teilweise auch bei einer leichten Erkrankung.
     
  • Pauschale für die Hebammenrufbereitschaft: Unterschiede zwischen den Leistungen gibt es insbesondere bei der Höhe der Kostenpauschale und in Bezug auf die Dauer der Hebammenrufbereitschaft. 
     
  • Rooming-in bei Kindern über das vorgegebene Alter von 9 Jahren hinaus. Einige Kassen verzichten auf die gesetzlich vorgesehen Prüfung einer medizinischen Notwendigkeit oder erstatten den Verdienstausfall der Begleitperson. 
     
  • Patientenschulungen: Der überwiegende Teil der gesetzlichen Krankenkassen bietet Kurse in den Bereichen Ernährung, Rückenschule, Herz- und Kreislauf, Bewegung und Adipositas an. 
     
  • Sportmedizinische Untersuchungen
     
  • Erweiterter Anspruch auf eine künstliche Befruchtung
     
  • Einige Krankenkassen gewähren eine Kostenübernahme oder einen finanziellen Zuschuss für eine Haushaltshilfe auch dann, wenn keine Kinder im Haushalt leben oder solche, die älter als 12 Jahre alt sind, oder wenn die Haushaltshilfe über einen längeren Zeitraum benötigt wird. 
     
  • Medizinische Vorsorgeleistungen an einem Kurort: Manche gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Fahrtkosten für die An- und Abreise oder an einer ambulanten Vorsorgekur in einer Kurklinik im Ausland.

Für Versicherte lohnt es sich, die Zusatzleistungen zu vergleichen und in die Entscheidung für oder gegen eine gesetzliche Krankenkasse einzubeziehen.

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