Allgemeine Leistungsaspekte der AOK Plus
AOK Plus
Die AOK Plus ist eine gesetzliche Krankenkasse mit Hauptsitz in Dresden, die für die Bundesländer Sachsen und Thüringen zuständig ist und etwa 3,4 Millionen Mitglieder betreut. Mit einem Netzwerk von über 130 Geschäftsstellen bietet die AOK Plus einen herausragenden Service und zahlreiche Pluspunkte für ihre Mitglieder.
Zu den Pluspunkten der AOK Plus gehört ein Beitragssatz von unterdurchschnittlichen 16,4 % sowie umfangreiche Leistungen wie individuelle Wahltarife und Bonus für Sport und Bewegung, Vorsorge und soziales Engagement sowie kostenfreie Gesundheitsangebote zur individuellen Gesundheitsförderung.
Überdies bietet die AOK Plus zusätzliche Leistungen wie homöopathische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung und Osteopathie sowie hohe Zuschüsse für Schwangere und künstliche Befruchtung.
Auch für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle Leistungen wie Zahnreinigung während kieferorthopädischer Behandlung mit Multibrackets.
Die AOK Plus zeichnet sich auch durch ihren Top-Service aus. Sie bietet digitale Lösungen, darunter eine Online-Filiale und eine eigene Plattform zur Onlinebuchung von Gesundheitskursen, sowie ein kostenfreies Service- und medizinisches Infotelefon rund um die Uhr. Außerdem arbeitet die AOK Plus an innovativen digitalen Angeboten und ist in den sozialen Medien aktiv.
Insgesamt bietet die AOK Plus umfangreiche Leistungen, die weit über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen. Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an und vergleichen Sie die AOK Plus mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen – mit unserem Online-Rechner!
Allgemeine Tarifinformationen
Gesamter Beitragssatz der regulären MitgliedschaftDer gesamte Beitragssatz der Kasse wird mit dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag addiert. | 17.7 % (Stand 2025) 17.7 % (Stand 2025) |
Zusatzbeitragssatz der regulären MitgliedschaftDer Zusatzbeitrag wird von allen gesetzlichen Krankenkassen, neben dem allgemeinen Beitragssatz, erhoben. Er wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen und liegt bei 14,6 Prozent. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der ebenfalls zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden muss. Dieser beträgt im Jahr 2022 durchschnittlich 1,3 %. | 3.1 % 3.1 % |
Bindefrist der regulären MitgliedschaftDie Bindefrist der gesetzlichen Krankenkasse, ist bei einem Wechsel der Krankenversicherung besonders wichtig. Bei allen Krankenkassen beträgt die Bindefrist 12 Monate. Für Wahltarife gilt eine sparate Frist, diese geht aus den Vertragsbedingungen hervor. Hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel weil der Zusatzbeitrag erhöht wurde, muss die Bindefrist von 12 Monaten nicht erfüllt werden. | 12 Monate 12 Monate |
Vorsorge
Erstattung von SchutzimpfungenBei den meisten Schutzimpfungen handelt es sich um eine gesetzliche Regelleistung (siehe RKI-Impfplan der STIKO). Darüber hinaus gibt es Satzungsleistungen, die Impfungen enthalten, welche nicht Bestandteil der Schutzimpfungsrichtlinie sind. Diese bezeichnet man als freiwillige Mehrleistung der jeweiligen Krankenkassen. | Mehrleistung, 100 %, folgende Impfungen sind enthalten: Meningokokken B, Gürtelrose (Herpes zoster), STIKO-Empfohlene Impfungen, FSME (Zeckenschutzimpfung), Grippeimpfungen, HPV Mehrleistung, 100 %, folgende Impfungen sind enthalten: Meningokokken B, Gürtelrose (Herpes zoster), STIKO-Empfohlene Impfungen, FSME (Zeckenschutzimpfung), Grippeimpfungen, HPV |
ReiseschutzimpfungDas Auswärtige Amt publiziert aktuelle Sicherheitshinweise, in welchem Land welches Infektionsrisiko herrscht und erarbeitet jährlich Empfehlungen zu Reiseimpfungen. Einheitliche Bestimmungen, welche Reiseschutzimpfungen von der einzelnen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, gibt es nicht. Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt der jeweiligen Krankenkasse. | Mehrleistung, 100 %, folgende Impfungen sind enthalten: Tollwut, Gelbfieber, Dengue-Fieber, Malaria-Prophylaxe, Typhus, Notfallmedikamente gegen Malaria, Meningokokken B, Poliomyelitis, Cholera, Meningokokken ACWY, FSME (Zeckenschutzimpfung), Hepatitis A, Japanische Enzephalitis, Hepatitis B Mehrleistung, 100 %, folgende Impfungen sind enthalten: Tollwut, Gelbfieber, Dengue-Fieber, Malaria-Prophylaxe, Typhus, Notfallmedikamente gegen Malaria, Meningokokken B, Poliomyelitis, Cholera, Meningokokken ACWY, FSME (Zeckenschutzimpfung), Hepatitis A, Japanische Enzephalitis, Hepatitis B |
BrustdiagnostikVon Brustkrebs sind nicht nur ältere Frauen betroffen, sondern auch junge Frauen sowie auch bei Männern. Es gibt zwei verschiedene Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge. Zum einen gibt es die ärztliche Untersuchung ab dem 30. Lebensjahr, zum anderen sieht die Vorsorge zwischen dem 50 und 69 Lebensjahr ein Mammografie-Screening vor. Innerhalb der Regelvorsorge ist eine Untersuchung für Frauen unter 30 Jahren nicht vorgesehen, außer für Frauen mit vererbbarem familiären Brustkrebsrisiko oder einem erhöhten Risiko aus anderen Gründen. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, nur bei kooperierenden Ärzten, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Krebsvorsorge BrustultraschallDie modernen Ultraschallgeräte sind so konzipiert, dass sie ein gründliches Verfahren für die Brustkrebs-Früherkennung darstellen. Sie haben gegenüber den strahlenintensiveren Verfahren einen gewebeschonenden Effekt. Die Mammographie, Sonographie und Taktilographie sind Röntgenuntersuchung des weiblichen Brustbereichs. Gesetzliche Leistung: Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, nur bei kooperierenden Ärzten, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Tastuntersuchung der Brust (MammaCare)MammaCare ist eine anerkannte Methode zur Selbstuntersuchung der Brust im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, nur bei kooperierenden Ärzten, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Tastuntersuchung der Brust (Discovering Hands)Discovering Hands ist eine anerkannte Methode zur Selbstuntersuchung der Brust, im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs. | keine Leistung 2keine Leistung 2 |
Ultraschall der Eierstöcke und der GebärmutterZur Früherkennung bei Frauen wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein jährliches Abtasten, ab dem 20. Lebensjahr, bezahlt. Frauenärzte bieten über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke an, oft im Rahmen einer „gynäkologischen Krebsvorsorge“ oder eines „Sono-Checks“. Gesetzlicher Anspruch: Nur bei konkretem Verdacht auf Eierstockkrebs, wird der Ultraschall als gesetzliche Leistung von der Krankenkasse übernommen. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, nur bei kooperierenden Ärzten, Leistung nur über die besondere Versorgung |
HodensonographieDie Untersuchung des Hodensacks, lässt pathologische Veränderungen wie Skrotumvarizen, Zysten und Tumore erkennen. Gesetzlicher Anspruch: Nur bei konkretem Verdacht auf Hodenkrebs, wird die Hodensonographie als gesetzliche Leistung von der Krankenkasse übernommen. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
Gesundheits-Check-up für VersicherteAb dem 35. Lebensjahr können Versicherte alle zwei Jahre einen kostenlosen Gesundheits-Check durchführen lassen. Die Kostenübernahme ist für die GKV verpflichtend. Anderes gilt für Versicherte, die jünger als 35 Jahre alt sind: Während einige Krankenkassen sich anteilig an den Kosten beteiligen, übernehmen andere die Kosten vollständig. Dies stellt eine freiwillige Leistung dar, welche über die Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt ist. Gesetzliche Leistung: Versicherte zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr haben einmalig gesetzlichen Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre, einmal jährlich die Check-Up-Untersuchung. | Mehrleistung, max. 1 x je 2 Kalenderjahre, ab dem Alter von 35 Jahren, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, max. 1 x je 2 Kalenderjahre, ab dem Alter von 35 Jahren, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Erweiterte HautkrebsvorsorgeAb dem 35. Lebensjahr wird die Hautkrebsvorsorge von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung der Haut unter einer sehr hellen Lampe, jedoch ohne ein Auflichtmikroskop. Darüber hinaus gibt es weitere Untersuchungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge: Untersuchung unter dem Auflichtmikroskop, Fluoreszenzdiagnostik, Bilddokumentation von Muttermalen. Diese sind weitaus effektiver, werden jedoch nur von wenigen Krankenkassen geleistet. Gesetzliche Leistung: Die Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs, wird bei Versicherten bis zum 35. Lebensjahr nur bei bestehenden Risikofaktoren von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ab dem 35. Lebensjahr hat man regelmäßig alle zwei Jahre Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs. | Mehrleistung, 100 %, je 2 Kalenderjahre, ab dem Alter von 14 Jahren 1Mehrleistung, 100 %, je 2 Kalenderjahre, ab dem Alter von 14 Jahren 1 |
Magen- und Darmkrebsvorsorge für Frauen (Koloskopie)Ab dem 50. Lebensjahr wird bei Frauen die Darmspiegelung geleistet, hier wird der Darm mit einem Endoskop untersucht. Diese auch Koloskopie genannte Untersuchung, kann nach 10 Jahren wiederholt werden. Es gibt für diese Behandlung weitere Untersuchungsmethoden, welche jedoch noch nicht ausgereift sind und vom Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Gesetzliche Leistung: Frauen ab dem 50. Lebensjahr haben im Abstand von 10 Jahren zweimal gesetzlichen Anspruch auf eine Magen- Darmkrebsvorsorge durch Koloskopie (Darmspiegelung). | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 200 € je 5 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für die Dickdarmspiegelung Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 200 € je 5 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für die Dickdarmspiegelung |
Magen- und Darmkrebsvorsorge für Frauen (Stuhltest)Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte alle zwei Jahre ihren Stuhlgang untersuchen lassen. Dabei handelt es sich um den immunologischen Stuhltest, auf verstecktes Blut, der auch mit iFOBT (immunologischen fäkalen Okkultbluttest) abgekürzt wird. Gesetzliche Leistung: Frauen zwischen dem 50. und 54. Lebensjahr haben einmal jährlich gesetzlichen Anspruch auf die Magen- Darmkrebsvorsorge durch eine Stuhlprobe. Ab dem 50. Lebensjahr besteht Alternativ zur Koloskopie alle zwei Jahre Anspruch auf die Magen- Darmkrebsvorsorge durch eine Stuhlprobe. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 50 € je 2 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für den Stuhltest Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 50 € je 2 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für den Stuhltest |
Magen- und Darmkrebsvorsorge für Männer (Koloskopie)Ab dem 50. Lebensjahr wird bei Männer die Darmspiegelung geleistet, hier wird der Darm mit einem Endoskop untersucht. Diese auch Koloskopie genannte Untersuchung, kann nach 10 Jahren wiederholt werden. Es gibt für diese Behandlung weitere Untersuchungsmethoden, welche jedoch noch nicht ausgereift sind und vom Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Gesetzliche Leistung: Männer ab dem 50. Lebensjahr haben im Abstand von 10 Jahren zweimal gesetzlichen Anspruch auf eine Magen- Darmkrebsvorsorge durch Koloskopie (Darmspiegelung). | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 200 € je 5 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für die Dickdarmspiegelung Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 200 € je 5 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für die Dickdarmspiegelung |
Magen- und Darmkrebsvorsorge für Männer (Stuhltest)Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte alle zwei Jahre ihren Stuhlgang untersuchen lassen. Dabei handelt es sich um den immunologischen Stuhltest, auf verstecktes Blut, der auch mit iFOBT (immunologischen fäkalen Okkultbluttest) abgekürzt wird. Gesetzliche Leistung: Männer zwischen dem 50. und 54. Lebensjahr haben einmal jährlich gesetzlichen Anspruch auf die Magen- Darmkrebsvorsorge durch eine Stuhlprobe. Ab dem 55. Lebensjahr besteht Alternativ zur Koloskopie alle zwei Jahre Anspruch auf die Magen- Darmkrebsvorsorge durch eine Stuhlprobe. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 50 € je 2 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für den Stuhltest Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 50 € je 2 Kalenderjahre, ab 40 Jahren besteht die Leistung für den Stuhltest |
Früherkennung von SchlaganfallrisikenEs gibt einige Faktoren, die das Risiko auf Schlaganfälle erhöhen können. Hierzu gehört ein hoher Alkoholkonsum, kalorien- und fettreiches Essen, Rauchen, Diabetes und Bewegungsmangel. Ab dem 18. Lebensjahr einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre, wird das Abhören der Halsschlagadern, Ultraschall bei Verdacht oder Beschwerden, von den gesetzlichen Krankenkassen als Regelleistung übernommen. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Sportmedizinische UntersuchungenInsbesondere nach einer längeren Pause sollte, vor der Aufnahme von sportlichen Aktivitäten, eine sportmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Mit dieser weitgehend standardisierten Untersuchung können mögliche gesundheitliche Risiken ausfindig gemacht werden. Da dies keine gesetzliche Leistung darstellt, übernehmen einige Krankenkassen diese Untersuchung als Sonderleistung. Es können Kosten zwischen 150 und 200 Euro entstehen. | Mehrleistung, 90 %, max. bis zu 120 € je 2 Kalenderjahre Mehrleistung, 90 %, max. bis zu 120 € je 2 Kalenderjahre |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie. Alle zwei Kalenderjahre. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Discovering Hands. 1Inkl. ggf. erforderliche Auflichtmikroskopie. Alle zwei Kalenderjahre. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Discovering Hands. |
Besondere Zahnleistungen
Zuschuss professionelle ZahnreinigungDie professionelle Zahnreinigung (kurz: PZR) beim Zahnarzt, wird ein- bis zweimal jährlich empfohlen. Bei der Prophylaxesitzung werden harte und weiche Zahnbeläge sorgfältig entfernt, sowie die Zähne und Zahnzwischenräume gründlich gereinigt. Die PZR ist einer der am meisten genutzten privaten Zusatzleistung. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 40 € je Kalenderjahr 1 2Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 40 € je Kalenderjahr 1 2 |
Zuschuss für Glattflächen- und Fissurenversiegelung (ohne Molaren)Wenn die Milchzähne erst einmal durch die bleibenden Zähne ersetzt worden sind, ist die richtige Mundhygiene sehr wichtig. Besonders kariesgefährdet sind die jungen hinteren Backenzähne. Um dort Karies vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissuren- und Grübchenversiegelung an den Kauflächen vorgenommen werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, übernimmt die Krankenkasse für die großen Backenzähne. Die Versiegelung aller anderen Zähne übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. | keine Leistung 2keine Leistung 2 |
Zahnersatzleistung über den Festzuschuss hinaus (private Zuzahlung)Beim Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung eine vordefinierte Grundversorgung (Festzuschuss). Alle Sonderwünsche des Patienten im Hinblick auf bestimmte Versorgungslösungen und Materialien sind Mehrleistungen, die ohne Zahnzusatzversicherung von den Patienten getragen werden. Gesetzliche Leistung: Die Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss von mindestens 60 Prozent. Durch jährliche Vorsorgeuntersuchungen und deren Dokumentation im sogenannten Bonusheft kann sich der Zuschuss jedoch erhöhen. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 70 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Bei zehn Jahren steigt der Festzuschuss auf 75 Prozent. | keine Leistung 2keine Leistung 2 |
Zusätzliche zahnärztliche Maßnahmen ohne ZahnersatzHierzu zählen zahnärztliche Maßnahmen, wie Narkosen, Zuschüsse bei Inlays und Parodontitis-Thearpien, die vom Patienten geleistet werden müssen. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, für Füllungen 2Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, für Füllungen, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget 2 |
Zahnbehandlung im AuslandDie Leistungsübernahme bei Zahnbehandlungen im Ausland ist grundsätzlich möglich, jedoch muss die Höhe bzw. der Festzuschuss nach der deutschen Gebührenordnung (GOZ) berücksichtigt werden. Gesetzliche Leistung: Bei einem Zahnarztbesuch im EU-Ausland oder der Schweiz erhält der Patient eine Rechnung, die er vorab selbst bezahlen muss. In Deutschland werden die Kosten anschließend erstattet. Dies erfolgt anhand der in Deutschland geltenden Kassensätze. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
Kostenfreie Preisvergleiche für Zahnbehandlung und ZahnersatzManche Versicherer bieten einen kostenfreien Preisvergleich für Zahnersatz-Behandlungen an. | ja ja |
Kostenfreie zahnmedizinische BeratungEinige Versicherer bieten den Service der zahnmedizinischen Beratung an. | ja ja |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Zudem wird während einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr). 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: professionelle Zahnreinigung, Glattflächen- und Fissurenversiegelung, Zahnersatz über den Festzuschuss, zusätzliche zahnärztliche Maßnahmen ohne Zahnersatz. 1Zudem wird während einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband/ Multibrackets übernimmt die AOK PLUS 2x jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bei einem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. (Zahnreinigung inklusive Entfernen/Einsetzen der Bögen) in Höhe von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr (50,- EUR pro Kalenderhalbjahr). 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: professionelle Zahnreinigung, Glattflächen- und Fissurenversiegelung, Zahnersatz über den Festzuschuss, zusätzliche zahnärztliche Maßnahmen ohne Zahnersatz. |
Besondere Ambulante Leistungen
Haushaltshilfe nach einer Behandlung mit KindDiese Form der Haushaltshilfe springt ein, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung des Betroffenen der Haushalt nicht fortgeführt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass sich ein Kind im Haushalt befindet. Gesetzliche Leistung: Die Haushaltshilfe wird nur dann erbracht, wenn wegen krankheitsbedingten Grüden die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und auch keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht längstens für die Dauer von vier Wochen. Lebt ein Kind im Haushalt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich dieser Anspruch auf längstens 26 Wochen. | Mehrleistung, 100 %, für eine Laufzeit von 364 Tage Mehrleistung, 100 %, bis zum 14 . Lebensjahr, für eine Laufzeit von 364 Tage |
Haushaltshilfe nach einer Behandlung ohne KindDiese Form der Haushaltshilfe springt ein, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung des Betroffenen der Haushalt nicht fortgeführt werden kann. Gesetzliche Leistung: Die Haushaltshilfe wird nur dann erbracht, wenn wegen krankheitsbedingten Grüden die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und auch keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht längstens für die Dauer von vier Wochen. | Mehrleistung, 100 %, für eine Laufzeit von 42 Tage Mehrleistung, 100 %, für eine Laufzeit von 42 Tage |
Kostenübernahme für häusliche KrankenpflegeDiese Form der Krankenpflege soll Krankenhausaufenthalte vermeiden und den Patienten die Möglichkeit zum Verbleib in gewohnter Umgebung ermöglichen. Sie umfasst mit der Grundpflege, der Behandlungspflege und der Hauswirtschaft drei Säulen. Gesetzliche Leistung: Versicherte haben nach Verordnung des Arztes Anspruch auf Häusliche Krankenpflege in Form von Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung, sofern keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
Zuschuss für HörhilfenHörhilfen dienen der Korrektur einer Hörschwäche oder Regeneration nach einer operativen Behandlung am Ohr. Die klassische Hörhilfe ist das Hörgerät. Je nach Indikation ist ein Anspruch auf gesetzliche Leistung vorhanden. Gesetzliche Leistung: Wenn bei Versicherten ein Verlust der Verstehensquote von mindestens 20% oder mindestens 30dB Hörverlust auf dem schwächeren Ohr besteht, erstattet die Krankenkasse Kosten für Hörhilfen. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) 1gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) 1 |
Zuschuss für SehhilfenSehhilfen dienen der Korrektur einer Sehschwäche oder Regeneration nach einer operativen Behandlung am Auge. Die klassische Sehhilfe ist die Brille, auch als Sonnen- oder Sportbrille. Hinzu kommen Kontaktlinsen und Lupen. Gesetzliche Leistung: Bei Versicherten bis zum 14. Lebenjahr oder bei Notwendigkeit im Schulsport (bis Ende der Schulpflicht), erstattet die Krankenkasse Kosten für Sehhilfen. Zudem besteht der Anspruch für Personen mit einer Sehstärke ab +6/-8 dpt oder einer Sehbeeinträchtigung mit mindestens der Stufe 1. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) 1gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) 1 |
Zuschuss Laserbehandlung bei KrampfadernDabei erhitzt die vom Laser abgegebene Energie die Venenwand so stark von innen, dass das Gefäß zusammenschrumpft und sich mit der Zeit auflöst. Die Laserfaser zerstört die Krampfader mit Temperaturen von bis zu 120 Grad Celsius. Diese Behandlung wir grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen. In der Regel besteht eine Mehrleistung über besondere Versorgungsverträge, die eine Krankenkasse mit dem Leistungsträger schließt. | Mehrleistung, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Vergünstigte MedikamenteEine Vergünstigung auf bestimmte Medikamente kommt durch spezielle Verträge zwischen einem Arzneimittelhersteller und einer Krankenkasse zustande. Für Patienten bedeutet dies, dass die im Vertrag geregelten Medikamente durch Arzneimitteltausch vorzugsweise ausgegeben werden müssen. | Mehrleistung Mehrleistung, über 100 Verträge für vergünstigte Medikamente |
FreeStyle Libre 2 und 3Free Style Libre ist ein neues Verfahren, das ermöglicht den Blutzucker zu messen, ohne dass sich der Patient in den Finger stechen muss. Das Verfahren basiert auf innovativer Scan-Technik und lässt sich inzwischen sogar mit dem Smartphone auslesen. Gesetzliche Leistung: FreeStyle Libre 2 und 3 werden von den gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel bezeichnet und in Form der Regelleistung für Versicherte übernommen. Wie bei allen Hilfsmitteln fallen hierfür gesetzlich geregelte Zuzahlungen an. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Zuschuss für NeurodermitisanzugTextilien wie ein Neurodermitis Body oder Overall erfüllen die speziellen Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern mit Hautproblemen. Der Stoff aus Baumwolle oder Lyocell ist angenehm weich und scheuert nicht auf der Haut. Die Nähte sind nach außen hin verarbeitet, um die Haut nicht zu belasten. | Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr, nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
Zuschuss für BettzwischenbezügeUnter Allergikerbettwäsche (auch Encasing genannt) versteht man milbendichte Bettzwischenbezüge, die über Kissen, Bettdecke und Matratze gezogen werden und dadurch das Austreten von Milbenkot verhindern. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 100 € pro Stück 2Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 100 € pro Stück, nur bei medizinischer Notwendigkeit 2 |
Zuschuss für Anfahrt und Unterkunft bei ambulanten VorsorgekurenWird auch ambulante Vorsorgekur genannt und erfolgt, wenn eine ärztliche Behandlung einschl. vorbeugender Maßnahmen nicht ausreichend oder durchführbar sind. (Nicht mit medizinischen Rehabilitionsmaßnahmen "Kuren" zu verwechseln) In der Regel erhält der Versicherte einen Zuschuss bis zu 16 € täglich. Diese können für Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten genutzt werden. Gesetzliche Grundlage: Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten die dem Versicherten im Zusammenhang mit medizinischen Vorsorgeleistungen entstehen, einen Zuschuss von bis zu 16 Euro täglich erstatten. | Mehrleistung, 100 %, bis zu 16 € je Tag Mehrleistung, 100 %, bis zu 16 € je Tag |
Zuschuss für Anfahrt und Unterkunft bei ambulanten Vorsorgekuren für chronisch kranke KinderWird auch ambulante Vorsorgekur genannt und erfolgt, wenn eine ärztliche Behandlung einschl. vorbeugender Maßnahmen nicht ausreichend oder durchführbar sind. (Nicht mit medizinischen Rehabilitionsmaßnahmen "Kuren" zu verwechseln) In der Regel erhält der Versicherte einen Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 25 € täglich. Diese können für Aufwendungen an Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten genutzt werden. Gesetzliche Grundlage: Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten, die für versicherte chronisch kranke Kleinkinder bis zum Alter von 5 Jahren, im Zusammenhang mit medizinischen Vorsorgeleistungen entstehen, einen Zuschuss von bis zu 25 Euro täglich erstatten. | Mehrleistung, 100 %, bis zu 25 € je Tag Mehrleistung, 100 %, bis zu 25 € je Tag |
Hospiz- und PalliativmedizinDieses medizinische Fachgebiet kümmert sich um schwerstkranke und sterbende Patienten. Ziel ist eine individuelle stationäre oder ambulante Versorgung, die den Betroffenen Schmerz- und Angstfreiheit sowie ein Sterben in Würde ermöglicht. Die Krankenkassen fördern durch die Bezuschussung der Personal- und Sachkosten der Hospizdienste die Infrastruktur, die die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen können. Gesetzliche Leistung: Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern. Palliativversorgung soll die Folgen einer Erkrankung lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Sie kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erbracht werden. Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden somit von den Krankenkassen vollständig getragen. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Hörhilfen, Sehhilfen. 2100 EUR je Versicherten/je Set. Bei Doppelausstattung für z. B. Lebenspartner oder Geschwisterkind: Kostenübernahme bis 200,00 EUR 1Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Hörhilfen, Sehhilfen. 2100 EUR je Versicherten/je Set. Bei Doppelausstattung für z. B. Lebenspartner oder Geschwisterkind: Kostenübernahme bis 200,00 EUR |
Besondere Behandlungsmethoden
Strahlentherapie bzw. NuklearmedizinDie Bestrahlung mit Protonen oder Schwerionen wird zur Behandlung von Tumorerkrankungen eingesetzt. Diese Strahlentherapie ist eine innovative Alternative bei inoperablen Geschwülsten oder auch als Ergänzung zu Operation und Chemotherapie einsetzbar. Gesetzliche Leistung: Bei medizinischer Notwendigkeit werden Behandlungen durch Strahlentherapie und die Nuklearmedizin von der Krankenkasse übernommen. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, durch CyberKnife, durch GammaKnife, durch LinacKnife, durch Protonentherapie, durch Brachytherapie, nur bei kooperierenden Ärzten, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Fokussierter Ultraschall Behandlung MRgFUSMithilfe fokussierten Ultraschalls ist es möglich, krankhaftes Gewebe schonend unter MRT-Kontrolle zu entfernen. Die konzentrierte Bündelung der Ultraschallwellen kommt vor allem in der Gynäkologie und in der Urologie zur Anwendung. Die Leistung wird inzwischen als Regelversorgung von allen Krankenkassen bei medizinischer Notwendigkeit übernommen und kann über die Versichertenkarte abgerechnet werden. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Multiparametrische Magnetresonanztomografie (MultiMRT für Prostatakrebs)Mithilfe fokussierten Ultraschalls ist es möglich, krankhaftes Gewebe schonend unter MRT-Kontrolle zu entfernen. Die konzentrierte Bündelung der Ultraschallwellen kommt vor allem in der Gynäkologie und in der Urologie zur Anwendung. Ein wichtiges Anwendungsfeld ist die Behandlung von Prostatakrebs. | Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung Mehrleistung, 100 %, Leistung nur über die besondere Versorgung |
Alternative Heilmethoden
OsteopathieDie Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, bei der mit bloßen Händen diagnostiziert und mit speziellen Handgriffen therapiert wird. Zielgebiete sind sowohl Gelenke, Muskeln und Bindegewebe als auch die inneren Organe. Die Behandlung muss qualitätsgesichert, durch eine/n anerkannten Osteopath/in, durchgeführt werden. | Mehrleistung, 90 %, max. 3 x 60 € je Kalenderjahr 1Mehrleistung, 90 %, max. 3 x 60 € je Kalenderjahr 1 |
HomöopathieDie von Dr. Samuel Hahnemann entwickelte Homöopathie basiert auf der These "Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden". Die natürlichen Wirkstoffe in Globuli, Tropfen oder Tabletten werden hierfür in hoher Potenz verdünnt. Es gibt Ärzte mit Kassenzulassung, die zur Behandlung gewisser Krankheiten die Maßnahmen der klassischen Homöopathie anwenden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte und ein besonderer Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse. Diese Behandlungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und stellen somit eine individuelle Mehrleistung dar. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
Anthroposophische TherapieGesetzliche Leistung: Sowohl die Behandlung beim niedergelassenen Anthroposophischen Arzt (mit Kassenzulassung) als auch in einer stationären Einrichtung der Anthroposophischen Medizin wird von der Krankenkasse übernommen. Eingeschränkt ist die Kostenübernahme allerdings bei den Therapien der Anthroposophischen Medizin - Heileurythmie, Kunsttherapie und Rhythmische Massage -, wenn sie ambulant verordnet werden. Diese können die Krankenkassen als Mehrleistung bezuschussen oder über Integrierten Versorgungsverträge zur Verfügung stellen. HeileurythmieDie Heileurythmie ist ein zentraler Bestandteil der von Dr. Rudolf Steiner entwickelten Antroposophischen Medizin. Es handelt sich um eine Bewegungstherapie, bei der Laute (Vokale und Konsonanten) in Gesten ausgedrückt werden. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch 1nur gesetzlicher Leistungsanspruch 1 |
AyurvedaAyurveda ist eine traditionsreiche indische Heilkunst, die auf verschiedenen Säulen basiert. Hierzu gehören eine auf die verschiedenen Konstitutionstypen abgestimmte Ernährungslehre, Bäder und Massagen, Heilmittel auf Pflanzenbasis sowie eine regelmäßige Yogapraxis. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
Chelat-TherapieMit der Chelat-Therapie soll der Körper von schädlichen Stoffen wie Schwermetallen befreit werden. Der Patient bekommt Komplexbildner verabreicht, an die sich Schadstoffe binden, um aus dem Körper ausgeschleust zu werden. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
FeldenkraisDie Methode von Moshé Feldenkrais basiert auf der bewussten Wahrnehmung von bestimmten Bewegungen. Die Wahrnehmung soll den Menschen sensibilisieren und dadurch zum Ablegen ungesunder beziehungsweise Annehmen günstigerer Bewegungsabläufe befähigen. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
ReflexzonenmassageAuch Nervenpunktmassage genannt: Jeder Zone ist ein Organ oder ein bestimmter Körperbereich zugeordnet. Durch die Reflexzonenmassage sollen Beschwerden in den jeweiligen Körperzonen gelindert oder verhärtete Stellen massiert werden. Diese Behandlungsmethode gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird als individuelle Zusatzleistung angeboten. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
Shiatsu-TherapieShiatsu ist eine traditionelle fernöstliche Massagetechnik, die mit Fingerdruck, aber auch dem ganzen Körpergewicht und der Energie des Therapeuten arbeitet. Mit dieser Methode können körperliche und seelische Spannungszustände gelöst werden. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
AkupunkturDie Akupunktur ist ein zentraler Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Mithilfe von feinen Nadeln, die in die Energiebahnen (Meridiane) des Körpers gesetzt werden, behandelt man körperliche und seelische Beschwerden. Gesetzliche Leistung: Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, gilt gesetzlicher Anspruch auf Akupunktur. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget 2Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget 2 |
MisteltherapieDie Mistel ist eine Heilpflanze, die heutzutage vor allem im Rahmen der komplementären Krebstherapie zum Einsatz kommt. Die pflanzliche Zusatztherapie wird in diesem Zusammenhang zur Stärkung der körpereigenen Abwehrkräfte eingesetzt. Gesetzliche Leistung: In Deutschland erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Misteltherapie mit den hier zugelassenen Präparaten bei allen fortgeschrittenen, d.h. palliativen Erkrankungsstadien. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung auf Kassenrezept. In einem früheren Stadium der Krebserkrankung können gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, sie müssen es aber nicht. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
Traditionelle Chinesische Behandlung (TCM) ohne AkupunkturDie Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist eine chinesische Heilkunst mit Tradition von über 2000 Jahren. Sie verbindet in einer ganzheitlichen Sichtweise verschiedene Elemente wie QiGong, Tai Chi und Kräuterheilkunde. | keine Leistung 1keine Leistung 1 |
Anthroposophische ArzneimittelDurch anthroposophische Arzneimittel erweitern sich die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten für Ärzte und Patienten. Es sind vielfältige Arzneimittel, für die mineralische, tierische und pflanzliche Substanzen verarbeitet werden – zum Beispiel Gold oder Spitzwegerich. Einige Inhaltsstoffe finden auch in der Homöopathie und der Phytotherapie Verwendung. Gesetzliche Leistung: Bis zum 12. Lebensjahr werden die Kosten für Arzneimittel nach OTC (apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) als Regelleistung geleistet. | Mehrleistung, 100 % 1Mehrleistung, 100 %, nur für Kinder und Jugendliche von 12 - 17 Jahren 1 |
Homöopathische ArzneimittelHomöopathische Arzneimittel ergänzen oder ersetzen auf Wunsch des Patienten die schulmedizinische Behandlung. Sie setzen auf natürliche Wirkstoffe ohne chemische Zusätze. Häufigste Einsatzgebiete sind die Homöopathie, die Bachblütentherapie oder die Misteltherapie. Gesetzliche Leistung: Bis zum 12. Lebensjahr werden die Kosten für Arzneimittel nach OTC (apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) als Regelleistung geleistet. | Mehrleistung, 100 %, Mehrleistung, 100 % 1Mehrleistung, 100 %, nur für Kinder und Jugendliche von 12 - 17 Jahren 1 |
Phytotherapeutische ArzneimittelDurch pythotherapeutische Arzneimittel erweitern sich die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten für Ärzte und Patienten. Es sind vielfältige Arzneimittel, die ausschließlich pflanzlich hergestellt werden und keine synthetischen Substanzen enthalten. Einige Inhaltsstoffe finden auch in der Homöopathie und der Phytotherapie Verwendung. Gesetzliche Leistung: Bis zum 12. Lebensjahr werden die Kosten für Arzneimittel nach OTC (apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) als Regelleistung geleistet. | Mehrleistung, 100 % 1Mehrleistung, 100 %, nur für Kinder und Jugendliche von 12 - 17 Jahren 1 |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Osteopathie, Homöopathische Behandlungen, Homöopathische Arzneimittel, Anthroposophische Therapie, Anthroposophische Arzneimittel, Phytotherapeutische Arzneimittel, Ayurveda, Chelat-Therapie, Feldenkrais, Reflexzonenmassage, Shiatsu-Therapie, Akupunktur, TCM. 2Akupunktur zur Geburtsvorbereitung. 1Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Osteopathie, Homöopathische Behandlungen, Homöopathische Arzneimittel, Anthroposophische Therapie, Anthroposophische Arzneimittel, Phytotherapeutische Arzneimittel, Ayurveda, Chelat-Therapie, Feldenkrais, Reflexzonenmassage, Shiatsu-Therapie, Akupunktur, TCM. 2Akupunktur zur Geburtsvorbereitung. |
Besondere Operationsmethoden
Minimalinvasive Chirurgie (MIC) ggf. auch als MikrotherapieDiese Form der Chirurgie bietet schonende Verfahren, bei denen Operationen unter Bildkontrolle, ohne große Schnitte und Blutverlust, durchgeführt werden. Der Effekt ist in vielen Fällen eine schnellere Regeneration der Patienten. Gesetzliche Leistung: Da die minimal-invasive Chirurgie schonender für den Körper und damit langfristig Kostengünstiger ist, als eine stationäre Behandlung, wird diese auch meistens von der Krankenkasse bevorzugt und vollständig bezahlt. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Minimalinvasive Chirurgie unterstützt durch OperationsroboterMithilfe von Robotern kann die minimalinvasive Chirurgie besonders schonend durchgeführt werden. Die Patienten profitieren von kleinen Schnitten, wenig Blutverlust, schneller Regeneration und einer sehr exakten Durchführung der geplanten OP-Schritte. Vorteile der robotischen Chirurgie oder besser: roboter-assistierten Chirurgie: Der Operateur steuert das Robotersystem, auch "Da Vinci-System" genannt, das ihm eine perfekte dreidimensionale Sicht und höchste chirurgische Präzision ermöglicht. Gesetzliche Leistung: Da die minimal-invasive Chirurgie schonender für den Körper und damit langfristig kostengünstiger ist, als eine stationäre Behandlung, wird diese oft auch von den Krankenkassen bevorzugt und bezahlt. Das Versorgungsnetz der Operationsroboter ist noch nicht flächendeckend, weshalb bei gewissen Diagnosen oft noch andere Behandlungsformen bevorzugt werden. Behandlungen mit dieser Methode werden immer im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenkasse geprüft und bewilligt. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
Schwangerschaft, Geburt und Kind
Künstliche BefruchtungDie Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Behandlungsart und eine ausreichende Erfolgsaussicht spielt hier eine wichtige Rolle. Versicherte müssen vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan vorlegen, der die anfallenden Kosten aufzeigt. In der Regel übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten, darüber hinaus können sie kassenindividuelle Mehrleistungen anbieten. | Mehrleistung, 75 % 1Mehrleistung, 75 %, Erhöhte Kostenübernahme durch kooperierendene Ärzte 1 |
Zytomegalie-Virus bzw. Cytomegalie-Virus-Test (CMV-Test)Zytomegalie-Virus bzw. Cytomegalie-Virus-Test (CMV-Test) ist ein ungefährlicher Bluttest, der aufzeigt ob bereits Antikörper gebildet wurden. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Toxoplasmose-TestDer Toxoplasmose-Test ist eine einfache Blutuntersuchung, die zeigt, ob Antikörper gegen die Infektionskrankheit vorhanden sind. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
FISH-TestDer FISH-Test wird hauptsächlich bei Schwangeren durchgeführt, deren Kind ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenabweichung wie Down-Syndrom oder andere Chromosomenstörungen hat. Über das Fruchtwasser wird die Chromosmenabweichungen innerhalb von 24 Stunden getestet. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
B-Streptokokken-TestB-Streptokokken sind Bakterien, die von der Mutter bei der Geburt auf den Säugling übertragen werden können. Ein kurzer Abstrich gibt Gewissheit, ob die Mutter infiziert ist. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
pH-Selbsttest für SchwangereDie bakterielle Besiedlung des Geschlechtsorganes, kann bei schwangeren Frauen eine Frühgeburt auslösen. Mit einem Selbsttest kann der PH-Wert ermittelt und eine bakterielle Vaginose frühzeitig erkannt werden. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Triple-TestDer Triple-Test gehört zu den Optionen der Pränataldiagnostik. Es handelt sich um eine Blutuntersuchung, die die Konzentration von drei speziellen Hormonen misst. Unter anderem wird eine Wahrscheinlichkeit für Trisomie21 abgeleitet. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Amblyopie-ScreeningDas Screening ermöglicht die Erkennung und damit frühzeitige Behandlung der Amblyopie, bereits im Kindesalter, durch eine spezielle Vorsorgeuntersuchung. Es handelt sich hierbei um eine Sehschwäche, die erworben oder angeboren sein kann. | keine Leistung keine Leistung |
Mineralstoffe für Schwangere (Eisen, Magnesium, Folsäure und Jodid)Der Bedarf von Vitaminen und Mineralstoffen steigt in der Schwangerschaft stärker, als der Energiebedarf. Durch den Verzehr von Lebensmitteln, kann nur einen Teil des Bedarfes gedeckt werden. Daher sollten in der Schwangerschaft gewisse Mineralstoffe zusätzlich supplementiert werden. Besonders wichtig sind Vitamin B, Jod, Folsäure, Eisen und Spurenelemente. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
HebammenrufbereitschaftDurch die Hebammenrufbereitschaft, ist die Hebamme des Vertrauens zu jeder Tages- und Nachzeit in den letzten Wochen vor der Entbindung und zum Zeitpunkt der Geburt rund um die Uhr für Sie zur Stelle. Einigen Krankenkassen übernehmen über den gesetzlich vorgeschrieben Leistungsrahmen auch zusätzliche Kosten. | Mehrleistung, max. bis zu 250 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, max. bis zu 250 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Geburten im GeburtshausMütter, denen die Atmosphäre in einer Klinik zur Entbindung zu steril ist, können alternativ ein Geburtshaus aufsuchen. Dort wird die Geburt in heimeligem Ambiente unter Begleitung von qualifizierten Hebammen erlebt. Gesetzliche Leistung: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus vollständig und übernehmen die Betriebskosten mit einer Pauschale. Beides rechnet das Geburtshaus direkt mit der Kasse ab. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Geburtsvorbereitungskurse für PartnerImmer mehr Krankenkassen zahlen mittlerweile Geburtsvorbereitungskurse für Partner. Die Krankenkassen können hier selbst den Umfang und die Bedingungen für die Kostenübernahme bestimmen. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Zusätzliche Zahnreinigung für schwangere PersonenWährend der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für Zahnfleischentzündungen und Parodontitis. Durchführung ab der 13. Schwangerschaftswoche und kurz vor der Entbindung. | Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 40 € je Schwangerschaft 2Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 40 € je Schwangerschaft 2 |
Programm zur frühkindlichen Entwicklungsförderung (DELFI)DELFI ist ein Programm, mit dem die Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensmonaten unterstützt werden kann. Bewegungen und Sinne von Babys werden auf spielerische und damit kindgerechte Weise angeregt. | Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 2 3Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 2 3 |
Programm zur frühkindlichen Entwicklungsförderung (PEKiP)Das Prager Eltern-Kind-Programm ist speziell für Kinder konzipiert, die in den ersten Monaten durch Entwicklungsverzögerungen auffallen. Es ist eine sanfte Methode, die in Gruppenarbeit mit Eltern und Kindern durchgeführt wird. | Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 2 3Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 2 3 |
BabyschwimmenMit dem Babyschwimmen, wird das Körpergefühl eines Neugeborenen geschult. Diese Wassergymnastik ist von vier bis achtzehn Monaten möglich. | keine Leistung 2keine Leistung 2 |
Kinder- / Jugenduntersuchung (U0,U10, U11, J2)Beratungsangebot U0Die U0 ist ein Beratungsangebot, das sich an Schwangere im dritten Trimester und ihre Partner richtet. Es hat zum Ziel, eine enge Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Kinder- und Jugendärzten zu fördern, um werdende und frischgebackene Eltern umfassend zu informieren und zu beraten. Grundschulcheck U10Der Grundschulcheck ist eine ärztliche Untersuchung für Kinder im Alter von sieben und acht Jahren. Überprüft wird die altersgerechte Entwicklung der Kinder im körperlichen, motorischen und im geistigen Bereich. Schülercheck U11Der Schülercheck U11 ist für Kinder im Alter von neun oder zehn Jahren konzipiert. Überprüft wird, ob sich die Jungen und Mädchen körperlich und geistig ihrem Alter entsprechend entwickeln. Jugendvorsorge J2Die Jugendvorsorge J2 ist eine ärztliche Untersuchung für Jungen und Mädchen von 16 und 17 Jahren. Sie dient zum einen der Überprüfung der altersgerechten Entwicklung, zum anderen der Früherkennung eventueller Krankheiten. | Mehrleistung, 100 %, für U10, für U11, für J2 Mehrleistung, 100 %, für U10, für U11, für J2 |
Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und WindpockenEin einfacher Bluttest, kann die Anzahl der Antikörper bestimmen. Dies stellt keine gesetzliche Regelleistung dar und wird von einigen Krankenkassen als Mehrleistung bezuschusst.
| Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, max. bis zu 500 € je Schwangerschaft, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Rooming-in-Kosten bei KindernRooming-in ist die Betreuung eines Elternteiles, beim Krankenhausaufenthalt des Kindes. Gesetzliche Leistung: Ist die medizinische Notwendigkeit zum Rooming-In durch einen Krankenhausarzt festgestellt worden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Begleitperson. In der Regel setzen Ärzte bis zu einem Alter von 9 Jahren eine medizinische Notwendigkeit voraus, dies wird jedoch von den Ärzten persönlich eingeschätzt. Hierzu gibt es keine gesetzliche Altersgrenze. | nur gesetzlicher Leistungsanspruch nur gesetzlicher Leistungsanspruch |
Besondere Versorgung bei KinderkrankheitenVerschiedene Krankheiten werden unter diesem Begriff gsammelt. Dazu gehören z.B. Nachtschreck, Lese-Rechtschreib-/Rechenstörung, Bettnässen, Albträume, KISS-Syndrom, Schlafstörungen im Kindesalter, Schlafwandeln. Gesetzliche Leistung: Für die Versorgung der aufgeführten Kinderkrankheiten besteht Grundsätzlich gesetzlicher Anspruch. | Mehrleistung, 100 % Mehrleistung, 100 %, für Rechtstreib-/Rechenstörung |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Für die noch verbleibenden Kosten kann ein Zuschuss beim Bund und Freistaat Sachsen bzw. Thüringen beantragt werden. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Amblyopie-Screening, zusätzliche Zahnreinigung für schwangere Personen, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP. 3Angebot der AOK PLUS für „junge Familien“ in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern. 1Für die noch verbleibenden Kosten kann ein Zuschuss beim Bund und Freistaat Sachsen bzw. Thüringen beantragt werden. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Amblyopie-Screening, zusätzliche Zahnreinigung für schwangere Personen, Babyschwimmen, DELFI, PEKIP. 3Angebot der AOK PLUS für „junge Familien“ in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern. |
Gesundheitskurse
Betriebliches GesundheitsmanagementGesetzliche Krankenkassen bieten nicht nur eine individuelle Gesundheitsförderung, sondern auch eine betriebliche Gesundheitsförderung an. Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine moderne Unternehmensstrategie mit dem Ziel, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, die Gesundheit zu stärken und das Wohlbefindenam Arbeitsplatz zu verbessern und langfristig zu erhalten. Gesetzliche Grundlage: Krankenkassen sind vom Gesetz aufgefordert für Ihre Mitglieder Primäre Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten. Hierbei werden Personengruppen sowie Handlungsfelder vom Gesetzgeber vorgegeben. | Mehrleistung Mehrleistung |
PatientenschulungenKrankenkassen können Patientenschulungen für chronisch Kranke sowie für ihre Angehörigen oder für ständige Betreuungspersonen übernehmen, die eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation sind. Sie basieren auf den von den Krankenkassenverbänden bereits 2001 gemeinsam formulierten Leitlinien. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schulungsmaßnahmen effizient und wirksam sind. Chronisch kranke Menschen können durch den geschulten Umgang mit ihrer Krankheit Folgeerkrankungen vermeiden, Krankheitsfolgen lindern und ihre Lebensqualität erhöhen. Gesetzliche Grundlage: Krankenkassen können ergänzend zu einer Rehabilitationsmaßnahme, bei Behinderung oder chronischer Krankheit Patientenschulungsmaßnahmen erbringen. Angehörige und ständige Betreuungspersonen werden einbezogen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. | Mehrleistung Mehrleistung, Asthma - Erwachsene, Kinder und Jugendliche, chronische Rückenbeschwerden/ Muskel-Skelett-Erkrankungen/ rehabilitative Rückenschule, Ernährungsberatung für Erwachsene mit Adipositas, Ernährungsberatung für Kinder und Jugendliche mit Adipositas, Neurodermitis bei Kindern und Jugendlichen |
Kasseneigene GesundheitskurseSeit 2013 erhalten Versicherte, in der gesetzlichen Krankenversicherung, einen Zuschuss für Gesundheitskurse. Bereiche: Ernährung, Bewegung, Sucht und Stressmanagement/ Entspannung. Bietet eine gesetzliche Krankenkasse kasseneigene Gesundheitskurse an, dann stehen diese den Versicherten kostenfrei zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage: Krankenkassen sind vom Gesetz aufgefordert für Ihre Mitglieder Primäre Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten. Hierbei werden Personengruppen sowie Handlungsfelder vom Gesetzgeber vorgegeben. | Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 1, 2Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 1, 2 |
Kurse von FremdanbieternGesetzliche Krankenkassen bezuschussen seit 2013 Gesundheitskurse, in den Bereichen Stressmanagement/ Entspannung, Bewegung, Ernährung und Sucht. Handelt es sich um Kurse von Fremdanbietern, werden diese, in unterschiedlicher Höhe im Jahr bezuschusst. | Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 1, 2Mehrleistung, 100 %, max. 2 x je Kalenderjahr 1, 2 |
OnlinekurseGesetzliche Krankenkassen bezuschussen Onlinekurse (auch Fremd) in den Bereichen Stressmanagement/ Entspannung, Bewegung, Ernährung und Sucht. Diese werden je nach Krankenkasse, in unterschiedlicher Höhe, bezuschusst. Gesetzliche Grundlage: Krankenkassen sind vom Gesetz aufgefordert für Ihre Mitglieder Primäre Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten. Hierbei werden Personengruppen sowie Handlungsfelder vom Gesetzgeber vorgegeben. | Mehrleistung, 100 %, max. 2 x bis zu 75 € 2Mehrleistung, 100 %, max. 2 x bis zu 75 € 2 |
Kostenübernahme für GesundheitsreiseEinige gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für Gesundheitskurse im Urlaub, während sie auch günstige Reisepakete anbieten, bei denen die Versicherten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung aufkommen und die Kasse die Kosten für ausgewählte Gesundheitskurse trägt. Eine vorherige Genehmigung ist in der Regel erforderlich. Diese Maßnahmen basieren auf der gesetzlichen Grundlage, die Krankenkassen zur primären Prävention und Förderung der Gesundheit ihrer Mitglieder motiviert. Dabei gibt der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen und Handlungsfelder vor. | Mehrleistung, 100 %, bis zu 320 € je Reise 3Mehrleistung, 100 %, bis zu 320 € je Reise 3 |
Kostenübernahme für Gesundheitsreise (AKON)AKON ist ein zertifizierter Anbieter für Gesundheitsreisen. Alle Präventionsangebote von AKON sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention nach § 20 SGB V geprüft und sind damit bezuschussungsfähig. Einige Krankenkassen bieten für Akon-Reisen andere Zuschüsse als für normale Gesundheitskurse. Eine vorherige Genehmigung ist in der Regel erforderlich. Diese Maßnahmen basieren auf der gesetzlichen Grundlage, die Krankenkassen zur primären Prävention und Förderung der Gesundheit ihrer Mitglieder motiviert. Dabei gibt der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen und Handlungsfelder vor. | Mehrleistung, 100 %, bis zu 150 € je Kalenderjahr, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget Mehrleistung, 100 %, bis zu 150 € je Kalenderjahr, Leistung über ein Gesundheitskonto bzw. globales Budget |
Kostenfreie kasseneigene Fitness App (Aktivitäts- und Fitnesstracking)Die Fitness-App sind dazu geeignet, ein individuelles Training zu planen und zu überwachen. Erfasst und eingespeichert werden unter anderem gelaufene Kilometer, verbrannte Kalorien oder die Herzfrequenz. Zudem können weitere Funktionen wie zum Beispiel Etappensiege, Duellspiele oder Ernährungsplan abgebildet werden. | Mehrleistung Mehrleistung |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Kostenfrei über Gesundheitsgutschein. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Kasseneigene Gesundheitskurse, Fremdkurse, Onlinekurse, Gesundheitsreisen. 3Im Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Kur kann der Partner eine Gesundheitswoche in der AOK Klinik Rügen (Wiek) durchführen. 1Kostenfrei über Gesundheitsgutschein. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Kasseneigene Gesundheitskurse, Fremdkurse, Onlinekurse, Gesundheitsreisen. 3Im Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Kur kann der Partner eine Gesundheitswoche in der AOK Klinik Rügen (Wiek) durchführen. |
Disease Management Programme
Disease Management Programme (DMP) für KrankheitenDisease Management Programme sind für chronisch kranke Menschen konzipiert. Ziel von DMP ist, die Qualität der Versorgung und den Behandlungsablauf von chronisch kranken Menschen zu verbessern. Durch die kontinuierliche und strukturierte medizinische Betreuung sollen Folgeschäden vermieden und die Lebensqualität von chronisch Kranken erhalten beziehungsweise verbessert werden. Diese Programme setzen eine aktive Teilnahme des Patienten voraus, weshalb sie freiwillig sind. Gesetzliche Leistung: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) bei chronischen Krankheiten für Versicherte anbieten. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Sonstige Zusatzleistungen
Übernahme von Fahrtkosten bei freier KrankenhauswahlFreie Krankenhauswahl unter den Vertragskrankenhäusern der GKV, Fahrtkosten für die Wahl eines weiter entfernten Krankenhauses, müssen nicht von der Krankenkasse getragen werden. Gesetzliche Leistung: Grundsätzlich erstattet die Krankenkasse die Fahrkosten zum nächsten Krankenhaus, das sich zur Versorgung eignet. Wählt man ein anderes Krankenhaus, werden die entstehenden Mehrkosten im Regelfall vom Versicherten getragen. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden von allen Krankenkassen als gesetzliche Leistung übernommen, sofern sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt. | gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) gesetzlicher Leistungsanspruch (höchste Versorgung) |
Zusätzliche Übernahme von digitalen GesundheitsanwendungenDigitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sind eine zusätzliche Möglichkeit zur Unterstützung und Behandlung von Krankheiten im Rahmen von digitalen Anwendungen (bspw. App). Einige DiGAs werden als gesetzliche Leistungen von den Krankenkassen übernommen, während andere nur von bestimmten Kassen als Zusatzleistung angeboten werden. | Mehrleistung, 100 %, 300 € je Kalenderjahr Mehrleistung, 100 %, 300 € je Kalenderjahr, für z.B. eCovery, memodio, Neolexon und OvulaRing. |
Übernahme kostenpflichtige Fitness-App (Aktivitätstracking und Fitness)Die Fitness-App sind dazu geeignet, ein individuelles Training zu planen und zu überwachen. Erfasst und eingespeichert werden unter anderem gelaufene Kilometer, verbrannte Kalorien oder die Herzfrequenz. Zudem können weitere Funktionen wie zum Beispiel Etappensiege, Duellspiele oder Ernährungsplan abgebildet werden. | Mehrleistung, 100 % 1, 2Mehrleistung, 100 % 1, 2 |
Zuschuss zur Mitgliedschaft im FitnessstudioWer als Versicherter fit ist, hilft der Krankenkasse, Kosten zu sparen. Deshalb haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen auf gemeinsame Leitlinien in Bezug auf die Gesundheitsförderung geeinigt. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft im Fitnessstudio gesundheitsfördernd ist. Das ist sie dann, wenn es sich beim Trainingspersonal um qualifizierte Fachkräfte wie lizenzierte Übungsleiter, Sportlehrer oder Sportwissenschaftler handelt. | keine Leistung 2keine Leistung 2 |
Zuschuss für Smartwatch oder Fitness-TrackerEine Smartwatch oder andere Fitness-Tracker sind dazu geeignet, ein individuelles Training zu planen und zu überwachen. Erfasst und eingespeichert werden unter anderem gelaufene Kilometer, verbrannte Kalorien oder die Herzfrequenz. | keine Leistung 2keine Leistung 2 |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1 Kostenfreie "Meine AOK" -App. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Zuschuss zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Zuschuss für Smartwatch oder Fitness-Tracker. 1 Kostenfreie "Meine AOK" -App. 2Bis zu 400 Euro über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) für: Zuschuss zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Zuschuss für Smartwatch oder Fitness-Tracker. |
Gesundheitskontos / Globalbudget
Gesundheitskontos / Globalbudget 1Das Gesundheitskonto bzw. auch Globalbudget genannt, fasst eine oder mehrere Behandlungen mit einer zugewiesenen Erstattungsbetrag zusammen. So können die verschiedenen Behandlungen aus einem festen Geldbetrag schöpfen, bis dieser vollständig entnommen ist. Der Betrag wird im folge Versicherungsjahr wieder aufgefüllt oder durch eine Neuerung der Summe und der Behandlungen neu vergeben. | SchwangerschaftPLUS Paket: Bis zu 100 %, max. 500 € je Schwangerschaft, für insgesamt 10 Maßnahmen: SchwangerschaftPLUS Paket: Bis zu 100 %, max. 500 € je Schwangerschaft, für insgesamt 10 Maßnahmen: Zusätzliche zahnärztliche Maßnahmen ohne Zahnersatz, Akupunktur zur Geburtsvorbereitung, Toxoplasmose-Test, B-Streptokokken-Test, pH-Selbsttest für Schwangere, Triple-Test, Mineralstoffe für Schwangere (Eisen, Magnesium, Folsäure und Jodid), Hebammenrufbereitschaft, Geburtsvorbereitungskurse für Partner, Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und Windpocken |
Gesundheitskontos / Globalbudget 2Das Gesundheitskonto bzw. auch Globalbudget genannt, fasst eine oder mehrere Behandlungen mit einer zugewiesenen Erstattungsbetrag zusammen. So können die verschiedenen Behandlungen aus einem festen Geldbetrag schöpfen, bis dieser vollständig entnommen ist. Der Betrag wird im folge Versicherungsjahr wieder aufgefüllt oder durch eine Neuerung der Summe und der Behandlungen neu vergeben. | Keine Einschränkung durch ein Budget. Keine Einschränkung durch ein Budget. |
Gesundheitskontos / Globalbudget 3Das Gesundheitskonto bzw. auch Globalbudget genannt, fasst eine oder mehrere Behandlungen mit einer zugewiesenen Erstattungsbetrag zusammen. So können die verschiedenen Behandlungen aus einem festen Geldbetrag schöpfen, bis dieser vollständig entnommen ist. Der Betrag wird im folge Versicherungsjahr wieder aufgefüllt oder durch eine Neuerung der Summe und der Behandlungen neu vergeben. | Keine Einschränkung durch ein Budget. Keine Einschränkung durch ein Budget. |
Gesundheitskontos / Globalbudget 4Das Gesundheitskonto bzw. auch Globalbudget genannt, fasst eine oder mehrere Behandlungen mit einer zugewiesenen Erstattungsbetrag zusammen. So können die verschiedenen Behandlungen aus einem festen Geldbetrag schöpfen, bis dieser vollständig entnommen ist. Der Betrag wird im folge Versicherungsjahr wieder aufgefüllt oder durch eine Neuerung der Summe und der Behandlungen neu vergeben. | Keine Einschränkung durch ein Budget. Keine Einschränkung durch ein Budget. |
Bonusprogramm Erwachsene
Anforderung für eine BarprämieEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte und Prämien werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen und medizinischen Präventionsmaßnahmen vergeben. Die Prämien können bar ausgezahlt oder als Zuschuss für bestimmte Leistungen gewährt werden. | ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Barprämie: 9 Maßnahmen, max. Barprämie: 200 € je Kalenderjahr. Anzahl der Maßnahmen für min. Barprämie: 1 Maßnahme, min. Barprämie: 5 € ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Barprämie: 9 Maßnahmen, max. Barprämie: 200 € je Kalenderjahr. Anzahl der Maßnahmen für min. Barprämie: 1 Maßnahme, min. Barprämie: 5 € |
Anforderung für ein GesundheitsguthabenEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte und Prämien werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen und medizinischen Präventionsmaßnahmen vergeben. Die Prämien können bar ausgezahlt oder als Zuschuss für bestimmte Leistungen gewährt werden. | ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Gesundheitsprämie: 9 Maßnahmen, max. Gesundheitsprämie: 400 € je Kalenderjahr, Anzahl der Maßnahmen für min. Gesundheitsprämie: 1 Maßnahme, min. Gesundheitsprämie: 10 € ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Gesundheitsprämie: 9 Maßnahmen, max. Gesundheitsprämie: 400 € je Kalenderjahr, Anzahl der Maßnahmen für min. Gesundheitsprämie: 1 Maßnahme, min. Gesundheitsprämie: 10 € |
Bonus für Gesundheits-Check-UpDie Teilnahme am Gesundheits-Check-Up, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für ein Hautkrebs-ScreeningDie Teilnahme am Hautkrebs-Screening, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für KrebsfrüherkennungDit Teilnahme an der Krebsfrüherkennung, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für Mammographie-ScreeningDie Teilnahme am Mammographie-Screening, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für zusätzliche BrustkrebsfrüherkennungDie Teilnahme an der zusätzlichen Brustkrebsfrüherkennung, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für DarmkrebsfrüherkennungDie Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für Chlamydien-ScreeningDie Teilnahme am Chlamydien-Screening für Personen von 16 bis 35 Lebensjahr, ermöglicht eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für Ultraschallscreening auf BauchaortenaneurysmenDie Teilnahme am Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen, ermöglicht eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
MutterschaftsvorsorgeDie vollständige Teilnahme der Mutterschaftsvorsorge, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Rückbildungsgymnastik nach einer GeburtDie Teilnahme an der Rückbildungsgymnastik, ermöglicht eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für Impfungen nach §20i SGB V & SatzungDie Teilnahme an den Schutzimpfungen, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die ZahnvorsorgeDie Teilnahme an der Zahnvosorge, ermöglicht eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für professionelle ZahnreinigungDie Teilnahme an der PZR, ermöglicht eine Bonusauszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für Gesundheitskurse nach §20 SGB VDie Teilnahme an Gesundheitskursen, ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für Teilnahme in einem Sportverein/Betriebs-/HochschulsportDie Teilnahme im einem Sportverein/Betriebs-/Hochschulsport ermöglicht eine Bonuszahlung. | 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für ein Leistungsabzeichen für SportAuszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes "DOSB" ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsportes und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Als Alternative besteht noch das deutsche Schwimmabzeichen nach der "DLRG". | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die Mitgliedschaft in einem FitnessstudioDie Teilnahme im Fitnessstudio ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die Nutzung einer FitnessAppDie Nutzung einer FitnessApp ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | 90 € als Barauszahlung, 180 € als Gesundheitsguthaben. 190 € als Barauszahlung, 180 € als Gesundheitsguthaben. 1 |
Bonus für BMI MessungEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen, medizinischen Präventionsmaßnahmen, für die Vermeidung von Übergewicht, den Verzicht auf Nikotinkonsum und für die Zahnvorsorge vergeben. Eine Auszahlung in Bar ist immer möglich. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für BlutdruckwertEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen, medizinischen Präventionsmaßnahmen, für die Vermeidung von Übergewicht, den Verzicht auf Nikotinkonsum und für die Zahnvorsorge vergeben. Eine Auszahlung in Bar ist immer möglich. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für ärztlich bestätigten NichtraucherstatusEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen, medizinischen Präventionsmaßnahmen, für die Vermeidung von Übergewicht, den Verzicht auf Nikotinkonsum und für die Zahnvorsorge vergeben. Eine Auszahlung in Bar ist immer möglich. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 25 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 2 |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1 Fitnesstracking: · 10.000 Schritte pro Tag oder · Herzfrequenz 120 in mind. 30 Minuten oder · Mind. 150 kcal in mind. 30 Minuten · Aufgezeichnet per Fitnesstracker bzw. -App. Je Aktivität gibt es 50 cent Bar oder 1 € als Gesundheitsguthaben.
2 Absolvieren eines Raucherentwöhnungskurses. 1 Fitnesstracking: · 10.000 Schritte pro Tag oder · Herzfrequenz 120 in mind. 30 Minuten oder · Mind. 150 kcal in mind. 30 Minuten · Aufgezeichnet per Fitnesstracker bzw. -App. Je Aktivität gibt es 50 cent Bar oder 1 € als Gesundheitsguthaben.
2 Absolvieren eines Raucherentwöhnungskurses.
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Bonusprogramm für Babys und Kinder
Anforderung für eine BarprämieEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte und Prämien werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen und medizinischen Präventionsmaßnahmen vergeben. Die Prämien können bar ausgezahlt oder als Zuschuss für bestimmte Leistungen gewährt werden. | ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Barprämie: 8 Maßnahmen, max. Barprämie: 80 € je Kalenderjahr. Anzahl der Maßnahmen für min. Barprämie: 1 Maßnahme, min. Barprämie: 5 € ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Barprämie: 8 Maßnahmen, max. Barprämie: 80 € je Kalenderjahr. Anzahl der Maßnahmen für min. Barprämie: 1 Maßnahme, min. Barprämie: 5 € |
Anforderung für ein GesundheitsguthabenEs liegt im Ermessen einer gesetzlichen Krankenkasse, ob und welche Bonusprogramme sie anbietet. Bonuspunkte und Prämien werden beispielsweise für Nachweise von sportlichen Betätigungen und medizinischen Präventionsmaßnahmen vergeben. Die Prämien können bar ausgezahlt oder als Zuschuss für bestimmte Leistungen gewährt werden. | ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Gesundheitsprämie: 8 Maßnahmen, max. Gesundheitsprämie: 160 € je Kalenderjahr. Anzahl der Maßnahmen für min. Gesundheitsprämie: 14 Maßnahmen, min. Gesundheitsprämie: 10 € ja, Anzahl der Maßnahmen für max. Gesundheitsprämie: 8 Maßnahmen, max. Gesundheitsprämie: 160 € je Kalenderjahr. Anzahl der Maßnahmen für min. Gesundheitsprämie: 14 Maßnahmen, min. Gesundheitsprämie: 10 € |
Bonus für die U1 UntersuchungBei der U1-Untersuchung wird das Neugeborene gründlich untersucht und auf Folgendes geprüft: Atmung, Puls, Muskelspannung, Hautfarbe und die Reaktionen auf Reize. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. Der Bonus wird nur in Verbindung mit einer anderen Maßnahme erbracht. |
Bonus für die U2 UntersuchungBei der U2-Untersuchung wird das Baby gründlich untersucht und geprüft, ob Fehlbildungen oder körperliche Einschränkungen bestehen. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. Der Bonus wird nur in Verbindung mit einer anderen Maßnahme erbracht. |
Bonus für die U3 UntersuchungBei der U3-Untersuchung wird das Baby gründlich untersucht und Folgendes geprüft: Körperfunktionen, Hörvermögen, die Augen und die angeborenen Reflexe. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. Der Bonus wird nur in Verbindung mit einer anderen Maßnahme erbracht. |
Bonus für die U4 UntersuchungBei der U4-Untersuchung wird das Baby gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von 3 Monaten die körperlichen Untersuchung, sowie das Hör- und Sehvermögen. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U5 UntersuchungBei der U5-Untersuchung wird das Babys gründlich untersucht und Folgendes geprüft: Beweglichkeit und Körperbeherrschung | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U6 UntersuchungBei der U6-Untersuchung wird das Baby gründlich untersucht und geprüft, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen, oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U7 UntersuchungBei der U7-Untersuchung wird das Kind gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von etwa 2 Jahren körperlich und geistig entwickelt hat. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U7a UntersuchungBei der U7-Untersuchung wird das Kind gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von etwa 2 Jahren körperlich und geistig entwickelt hat. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U8 UntersuchungBei der U8-Untersuchung wird das Kind gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von etwa 4 Jahren körperlich und geistig entwickelt hat. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U9 UntersuchungBei der U9-Untersuchung wird das Kind gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von etwa 5 Jahren körperlich und sprachliche entwickelt hat. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U10 UntersuchungBei der U10-Untersuchung wird das Schulkind gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von etwa 7 Jahren körperlich, sprachlich und geistig entwickelt hat. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die U11 UntersuchungBei der U11-Untersuchung wird das Schulkind gründlich untersucht und geprüft, ob sich im Alter von etwa 9 Jahren etwaige Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen aufweisen. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die J1 UntersuchungBei der J1-Untersuchung wird der Jugendliche gründlich untersucht und geprüft, wie es sich im Alter von etwa 12 Jahren körperlich und seelisch entwickelt hat. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die J2 UntersuchungBei der J2-Untersuchung wird der Jugendliche gründlich untersucht und Folgendes geprüft: Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für Impfungen nach §20i SGB V & SatzungDie Teilnahme an den Schutzimpfungen, ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die ZahnvorsorgeDie Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gehört zu den regelmäßigen Präventionsmaßnahmen. Sie trägt dazu bei, bis ins hohe Alter gesunde Zähne zu halten. Bei der Zahnvorsorge untersucht der Arzt Zähne, Zahnfleisch und Mundraum gründlich auf mögliche Erkrankungen. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für professionelle ZahnreinigungDie Teilnahme am PZR ermöglicht eine Bonusauszahlung. | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für Gesundheitskurse nach § 20 SGB VBonus für Gesundheitskurse nach § 20 SGB VDie Teilnahme an einem Gesundheitskurs ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für FissurenversiegelungZum Schutz vor Karies kann der Zahnarzt die Furchen und Grübchen (Fissuren) der Backenzähne versiegeln. Dabei werden die Fissuren mit einem dünnflüssigen Kunststoff verschlossen. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für Baby-Schwimm-KursBabyschwimmen ist der Klassiker unter den Eltern-Kind-Kursen. Die frühe Gewöhnung an das nasse Element ist für Babys ebenso angenehm wie entwicklungsfördernd. Checkliste für das Babyschwimmen Packliste:
| nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für Eltern-Kind-TurnenDie Turnhalle ist für Kinder ein großer Abenteuerspielplatz, in dem sie gemeinsam mit den Eltern ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ausprobieren und entwickeln können. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für PEKiP-KursDie Teilnahme am PEKiP-Kurs (Prager Eltern-Kind-Programm) ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für DELFI-KursDie Teilnahme am DELFI-Kurs (Denken, Entwickeln, Lieben, Fühlen, Individuell) ermöglicht eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für EIBa-KursDie Teilnahme am EIBa-Kurs (Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr) ermöglicht eine Bonuszahlung. | nicht versichert als Barauszahlung nicht versichert als Barauszahlung |
Bonus für Teilnahme in einem Sportverein/Betriebs-/HochschulsportDie Teilnahme im einem Sportverein/Betriebs-/Hochschulsport ermöglicht eine Bonuszahlung. | 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für ein Leistungsabzeichen im SportAuszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes "DOSB" ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsportes und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Als Alternative besteht noch das deutsche Schwimmabzeichen nach der "DLRG". | 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. 5 € als Barauszahlung, 10 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die Mitgliedschaft in einem FitnessstudioDie Teilnahme im Fitnessstudio ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. 10 € als Barauszahlung, 20 € als Gesundheitsguthaben. |
Bonus für die Nutzung einer FitnessAppDie Nutzung einer FitnessApp ermöglicht dem Mitglied eine Bonuszahlung. | 90 € als Barauszahlung, 180 € als Gesundheitsguthaben. 190 € als Barauszahlung, 180 € als Gesundheitsguthaben. 1 |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1 Fitnesstracking: 1 Fitnesstracking:
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Bonusprogramm Gesundheitsprämie
Verwendung der Gesundheitsprämie aus dem BonusprogrammDas angesparte Gesundheitsguthaben aus dem Bonusprogramm kann leistungsgebunden eingesetzt werden. Die Einsatzmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Bonusprogramm. | ja, Für folgende Leistungen: Nahrungsergänzungsmittel, Brusttastuntersuchung, Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis, Zusatzversicherung, Vorsorgeuntersuchungen, erweiterte zahnmedizinische Leistungen, Gesundheitskurse (auch online), professionelle Zahnreinigung, Brille und Kontaktlinsen, Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren), Fitnesstracker, Mitgliedschaft im Sportverein/Fitnessstudio, Gesundheitsreise, PEKIP und DELFI (Baby-Kurs), private Zusatzversicherungsverträge des Kooperationspartners, Babyschwimmen, Erste-Hilfe-Kurs. ja, Für folgende Leistungen: Nahrungsergänzungsmittel, Brusttastuntersuchung, Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis, Zusatzversicherung, Vorsorgeuntersuchungen, erweiterte zahnmedizinische Leistungen, Gesundheitskurse (auch online), professionelle Zahnreinigung, Brille und Kontaktlinsen, Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren), Fitnesstracker, Mitgliedschaft im Sportverein/Fitnessstudio, Gesundheitsreise, PEKIP und DELFI (Baby-Kurs), private Zusatzversicherungsverträge des Kooperationspartners, Babyschwimmen, Erste-Hilfe-Kurs. |
Sonderbonus
Sonderbonus 1Zusätzlich gewährt die Kasse einen Sonderbonus, für bestimmte Einhaltung von Rahmenbedingungen. | AOK PLUS Bonus Fitnesstracking: Max. 90 € als Barprämie. Max. 180 € als Gesundheitsprämie. Die Entnahme kann je Kalenderjahr erfolgen. AOK PLUS Bonus Fitnesstracking: Max. 90 € als Barprämie. Max. 180 € als Gesundheitsprämie. Die Entnahme kann je Kalenderjahr erfolgen. |
Sonderbonus 2Zusätzlich gewährt die Kasse einen Sonderbonus, für bestimmte Einhaltung von Rahmenbedingungen. | AOK PLUS Gesundheitsziele Navida: Max. 60 € als Barprämie. Max. 120 € als Gesundheitsprämie. Die Entnahme kann je Kalenderjahr erfolgen. AOK PLUS Gesundheitsziele Navida: Max. 60 € als Barprämie. Max. 120 € als Gesundheitsprämie. Die Entnahme kann je Kalenderjahr erfolgen. |
Sonderbonus 3Zusätzlich gewährt die Kasse einen Sonderbonus, für bestimmte Einhaltung von Rahmenbedingungen. | nein nein |
Sonderbonus 4Zusätzlich gewährt die Kasse einen Sonderbonus, für bestimmte Einhaltung von Rahmenbedingungen. | nein nein |
Wahltarife
Wahltarif mit Prämie bei LeistungsfreiheitGewisse Leistungen (z.B. Vorsorgemaßnahmen), können Sie weiterhin ohne Auswirkungen auf den Wahltarif in Anspruch nehmen. Alle weiteren Leistungen, werden mit den entstandenen Kosten, oder einem Pauschalbetrag, von der Prämie abgezogen. Darüber hinaus bis zum maximalen Selbstbehalt. Somit beträgt Ihr finanzielles Risiko die Differenz zwischen Prämie und Selbstbehalt. Bei Wahltarifen ohne Selbstbehalt entfällt die Prämie durch eine Leistungsinanspruchnahme komplett. In der Regel gibt es für verschiedene Einkommensstufen einen passenden Wahltarif. Wir bilden die maximal erreichbare Prämie, mit der angebotenen Einkommensspanne ab. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Prämie und der Selbstbehalt. Beispiel: 90 EUR (Prämie) - 150 EUR (Leistungsinanspruchnahme) * = 60 EUR (Finanzielles Risiko) * Zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, ärztliche Behandlungen mit Verordnungsfolge (Rezept, Überweisung), Zahnärtzliche Behandlungen (außer der Vorsorge) | AOK PLUS aktiv: max. bis zu 600 € Prämie, max. bis zu 120 € finanziellem Risiko je Kalenderjahr. AOK PLUS aktiv: Teilnahme vom geringsten Wahltarif ab einem Jahreseinkommen bis 18.000 €, bis zum höchsten ab 50.851 €, max. bis zu 600 € Prämie, max. bis zu 120 € finanziellem Risiko je Kalenderjahr. Der genannte Werte wird anteilig auf das bereits laufende Jahr angepasst. Die prämienschädigende Leistungen werden mit einem Pauschalbetrag abgezogen. Die Bindefrist umfasst 3 Versicherungsjahre, die Kündigungsfrist läuft 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Versicherungsjahr. Eine niedrigere Tarifoption ist frei wählbar, sofern das Einkommen die Voraussetzungen überschreitet. |
Besondere Versorgung (Kooperationen mit Fachärzten und Leistungserbringern)
Erkrankungen durch Alkohol und DrogenSuchterkrankungen durch Alkohol oder Drogen entstehen je nach eingenommener Droge nach dem einmaligen oder mehrmaligen Konsum. Suchtmittel lösen verschiedene Botenstoffe aus und führen dadurch zu einem Glücksgefühl. Dieses Gefühl hält aber nur kurz nach dem Konsum an und muss durch einen neuen Rausch gestillt werden. Durch Übermäßigen Alkoholkonsum leidet vor allem die Leber sehr stark und kann schwere Schäden wie Leberentzündung oder gar eine Leberzirrhose auslösen. Erkrankungen durch Drogen können entweder durch verunreinigtes Drogenbesteck oder durch die Drogen selbst entstehen. Zu den Infektionskrankheiten zählen z. B. HIV oder Hepatitis C. Die Liste der Langzeitfolgen durch den Konsum von Drogen ist lange und endet leider sehr oft tödlich. Eine kleine Auswahl der Folgeerkrankungen sind psychotische Zustände, Herzversagen, starke innere Organschäden oder Blutungen, Gehirnschädigungen, Zahnverfall, Hautentzündungen, Koma oder Depressionen. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit Leistung bei folgenden Diagnosen: Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit |
Erkrankungen des Nervensystems / der PsycheDer Körper eines Menschen ist wie ein Netzwerk aus Nervenfasern. Hier wird zwischen dem zentralen Nervensystem (Gehirn und Rückenmarkt) und dem peripheren Nervensystem (Nervenbahnen im Körper) unterschieden. Durch die Abstimmung beider Systeme werden Bewegungen gesteuert aber auch die Reizwahrnehmung aktiviert. Verletzungen oder Erkrankungen des Nervensystems können daher schwerwiegende Schäden wie Bewegungsstörungen/Lähmungen, Hirnerkrankungen oder Wahrnehmungsstörungen auslösen. Zu den bekanntesten schweren Erkrankungen zählen z. B. Morbus Parkinson, Hirnhautentzündung, Schlaganfall, Epelepsie oder Multiple Sklerose. | Leistung bei folgenden Diagnosen: ADHS, Demenz, Depression, Gehirntumore, Hörsturz, Migräne, Morbus Parkinson, Schizophrenie, Tinnitus Leistung bei folgenden Diagnosen: ADHS, Demenz, Depression, Gehirntumore, Hörsturz, Migräne, Morbus Parkinson, Schizophrenie, Tinnitus |
Psychische ErkrankungenWenn das Verhalten oder Erleben über Wochen erheblich von dem eines seelisch gesunden Menschen abweicht, dann spricht man von einer psychischen Erkrankung. Diese kann sich in Form vom andersartigen Denken, Fühlen oder auch Handeln zeigen. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Bulimie, Burn-Out, Angststörungen, Magersucht, Psychosen, psychisch kranke Personen, somatoforme Störungen, soziale Phobie Leistung bei folgenden Diagnosen: Bulimie, Burn-Out, Angststörungen, Magersucht, Psychosen, psychisch kranke Personen, somatoforme Störungen, soziale Phobie |
Erkrankungen des VerdauungssystemsUnter Verdauungserkrankungen fallen alle Erkrankungen der Organe, die im Zusammenhang mit dem Verdauungssystem stehen und für die Verdauung von Nahrung oder Flüssigkeit verantwortlich sind. Hierzu zählen beispielsweise Mundhöhle, Zähne, Rachen, Speiseröhre, Magen, Dickdarm, Dünndarm, Leber, Galle und Bauchspeicheldrüse. Die Behandlung übernimmt meist ein Arzt für innere Medizin. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Bauchspeicheldrüsenkrebs, Darmkrebs, Fettleber, Hepatitis, Leberkrebs, Leberzirrhose, Magenkrebs, Speiseröhrenkrebs Leistung bei folgenden Diagnosen: Bauchspeicheldrüsenkrebs, Darmkrebs, Fettleber, Hepatitis, Leberkrebs, Leberzirrhose, Magenkrebs, Speiseröhrenkrebs |
Erkrankungen des GeschlechtssystemsBei den Erkrankungen der Geschlechtsorgane unterscheidet man bei Frauen und Männern zwischen den Sexualorganen und den Reproduktionsorganen, sowie zwischen den äußeren und inneren Organen. Ansprechpartner ist hier der Hausarzt, Hautarzt, bei Frauen der Gynäkologe und bei Männern der Urologe. | Leistung bei folgenden Diagnosen: ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen, Eierstockkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hodenkrebs, Prostatakrebs Leistung bei folgenden Diagnosen: ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen, Eierstockkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hodenkrebs, Prostatakrebs |
Haut-, subkutanes Gewebe- und BrusterkrankungenHauterkrankung betreffen nicht nur wie der Namen annehmen lässt, die Haut, sondern auch Erkrankungen der Haare, Nägel, Talg- und Schweißdrüsen. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen Neurodermitis, Gürtelrose, Fußpilz, Warzen oder Hautkrebs. Neben der Haut kann auch das tieferliegende Fettgewebe, dass sogenannte subkutane Gewebe betroffen sein. Behandelt werden diese Erkrankungen meist vom Dermatologen. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Brustkrebs, Geschwür infolge von Liegen (Dekubitus), Geschwüre, Hautkrebs, Neurodermitis, offenes Bein Leistung bei folgenden Diagnosen: Brustkrebs, Geschwür infolge von Liegen (Dekubitus), Geschwüre, Hautkrebs, Neurodermitis, offenes Bein |
Erkrankungen der AugenErkrankungen der Augen können akut auftreten oder sich über Jahre entwickeln. Eine Entzündung der Augenlider kann meist auf einen Blick vom Augenarzt diagnostiziert werden und relativ leicht behandelt werden. Wichtig bei allen Augenerkrankungen ist, dass Beschwerden am Auge nicht lange aufgeschoben werden, da viele Erkrankungen zu einer eingeschränkten Sehfähigkeit oder im schlimmsten Fall zur Erblindung führen können. Zu den häufigsten Erkrankungen des Auges zählen der Grauer und Grüner Star, Bindehautentzündung, Gerstenkorn, Entzündungen der Augenlider und die Netzhautablösung. | keine Leistung keine Leistung |
Herz-Kreislauf-ErkrankungenDer Begriff Herz-Kreislauf-Erkrankungen umfasst alle Erkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Herzen und der Blutgefäße stehen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen beispielsweise Bluthochdruck, Herzinsuffizienz und Koronare Herzerkrankungen (Erkrankung des Herzens durch Ablagerungen und verengte Gefäße). | Leistung bei folgenden Diagnosen: ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen, Arteriosklerose, Bluthochdruck, Ischämische Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Koronare Herzkrankheit, Leukämie, Schlaganfall, Varikose Leistung bei folgenden Diagnosen: ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen, Arteriosklerose, Bluthochdruck, Ischämische Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Koronare Herzkrankheit, Leukämie, Schlaganfall, Varikose |
Mund-, Kiefer- und AtemwegserkrankungenBei den Mund-, Kiefer- Atemwegserkrankungen muss zwischen den oberen und unteren Atemwegen unterschieden werden. Zu den Erkrankungen der oberen Atemwege zählt z. B. die Erkältung, Mandelentzündung, Nebenhöhlenentzündung oder Grippe. Zu den Erkrankungen der unteren Atemwege zählt Asthma, Lungenentzündung oder die Bronchitis. Ansprechpartner ist hier meistens der Hals-, Nasen-, Ohrenarzt oder der Zahnarzt. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Asthma, Bronchitis, Kehlkopfkrebs, Lungenerkrankung COPD, Lungenkrebs Leistung bei folgenden Diagnosen: Asthma, Bronchitis, Kehlkopfkrebs, Lungenerkrankung COPD, Lungenkrebs |
Erkrankungen der Nieren und HarnwegeDas Harnsystem umfasst die Nieren, Harnröhre, Harnleiter und Harnblase und ist für die Bildung des Urins und dessen Ausscheidung zuständig. Erkrankungen der Nieren und Harnwege werden meist durch einen Urologen abgeklärt. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen z. B. Harnsteine, Blasenentzündung, Nierenbeckenentzündung, Blasenschwäche und Nierensteine. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Blasentumore, Erkrankungen des Nierengewebes, Niereninsuffizienz Leistung bei folgenden Diagnosen: Blasentumore, Erkrankungen des Nierengewebes, Niereninsuffizienz |
Hormonelle und StoffwechselerkrankungenHormonelle Störungen haben auf den gesamten Körper extreme Auswirkungen und können zu Müdigkeit, Stressintoleranz, Schlafstörungen, Übergewicht/Untergewicht und auch zu Stoffwechselerkrankungen führen. Viele Erkrankungen, gerade des Stoffwechsels können nicht behandelt werden. Lediglich die Symptome werden gemildert. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Adipositas, Diabetes, Diabetisches Fußsyndrom, Krebs, Schilddrüsenautonomie, Schilddrüsenunterfunktion, Schilddrüsenüberfunktion, Störungen des Fettstoffwechsels Leistung bei folgenden Diagnosen: Adipositas, Diabetes, Diabetisches Fußsyndrom, Krebs, Schilddrüsenautonomie, Schilddrüsenunterfunktion, Schilddrüsenüberfunktion, Störungen des Fettstoffwechsels |
Erkrankungen des ImmunsystemsDie meisten Erkrankungen des Immunsystems lassen sich in drei Gruppen einteilen. In der ersten Gruppe zeigt sich eine verstärkte Immunreaktion (Allergische Reaktion) auf gewisse Einflüsse und schädigt so den Körper. In der zweiten Gruppe ist das Immunsystem geschwächt und kann den Körper gegen eindringende Mikroorganismen nicht mehr ausreichend schützen. In der letzten Gruppe richtet der Körper die Immunabwehr gegen sich selbst. Hier spricht man von einer Autoimmunerkrankung. Zu den bekanntesten Erkrankungen zählen Diabetes Typ 1, multiple Sklerose und chronisch entzündliche Darmerkrankung (u. a. Morbus Crohn). | keine Leistung keine Leistung |
Muskuläre oder skelettale Stütz- und BewegungserkrankungenDie Knochen, die Muskeln, Sehnen, Bänder und Gelenke bilden den Bewegungsapparat des Menschen und dieser wird über das Nervensystem gesteuert. Liegt eine Erkrankung vor, dann führt dies meist zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Auslöser kann ein Unfall, eine entzündliche Erkrankung oder Abnutzungserscheinungen sein. Zu den häufigsten Erkrankungen zählt u. a. Arthrose, Rheuma, Knochenbrüche, Bandscheibenvorfall, Sehnenentzündung und Gelenkschmerzen. Behandelt werden diese Erkrankungen meist von mehreren Ärzten wie dem Orthopäden, Sportmediziner und dem Chirurgen. | Leistung bei folgenden Diagnosen: ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen, Arthritis, Arthrose, Bänderrisse, Bandscheibenvorfall, Hüftgelenkserkrankungen, Kniegelenkserkrankungen, Osteoporose, Rückenschmerzen, Schmerztherapie, Schultergelenkerkrankungen, Skoliose Leistung bei folgenden Diagnosen: ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen, Arthritis, Arthrose, Bänderrisse, Bandscheibenvorfall, Hüftgelenkserkrankungen, Kniegelenkserkrankungen, Osteoporose, Rückenschmerzen, Schmerztherapie, Schultergelenkerkrankungen, Skoliose |
Organübergreifende und organunabhängige ErkrankungenJedes Organ hat einen bestimmten Aufbau (z. B. Niere, Lunge, Leber, Augen, Herz und Magen) erfüllen eine bestimmte Aufgabe. Zudem sind gewisse Organ voneinander abhängig und bilden einen Kreislauf. Jedoch kann es passieren, dass ein Organ nicht regelmäßig oder die Aufgabe nicht richtig ausführt und somit auch andere Organ in seinem Tun behindert oder sogar stört. | Leistung bei folgenden Diagnosen: interdisziplinäre Schmerzbehandlung, medizinische Rehabilitation Leistung bei folgenden Diagnosen: interdisziplinäre Schmerzbehandlung, medizinische Rehabilitation |
SchwangerschaftBei einer Schwangerschaft sind einige Bereiche übergreifen notwendig und ist ein wichtiger Bestandteil der besonderen Versorgung, so können wichtige Akteure vom Hausarzt, zum Krankenhaus bis hin zum Frauenarzt bzw. Gynäkologen miteinander die Schwangerschaft begleiten. | Leistung bei folgenden Diagnosen: Erkrankungen bei Neugeborenen, Entbindung im Geburtenhaus, Fetalen Wachstumsrestrektion, Frühgeburtenvermeidung, gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft, natürliche Entbindung im Krankenhaus, psychische Erkrankungen in Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin, spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS), Schwangerschaftsvergiftung, Leistung bei folgenden Diagnosen: Erkrankungen bei Neugeborenen, Entbindung im Geburtenhaus, Fetalen Wachstumsrestrektion, Frühgeburtenvermeidung, gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft, natürliche Entbindung im Krankenhaus, psychische Erkrankungen in Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin, spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS), Schwangerschaftsvergiftung, |
Service und Beratung
Erinnerungsservice (Vorsorge)Um keine der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen zu verpassen, bieten einige gesetzliche Krankenkassen einen Vorsorge-Erinnerungsservice an. Davon erfasst sind unter anderem Krebsvorsorgeuntersuchungen, allgemeine Check-ups, Zahnuntersuchungen und auch Impftermine. Meistens ist der Erinnerungsservice digitalisiert, sodass er über die von der Krankenkasse eingerichtete elektronische Geschäftsstelle abgerufen werden kann. | ja Erinnerung zur Vorsorge für Babys und Kinder, Erinnerung zur Vorsorge für Erwachsene ja Erinnerung zur Vorsorge für Babys und Kinder, Erinnerung zur Vorsorge für Erwachsene |
Freie KrankenhauswahlDie freie Wahl des Krankenhauses ist für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt, sodass sie bei einem Krankenhausaufenthalt ein dem Wohnort nahe gelegenes Krankenhaus aufsuchen müssen. Außerdem hat die Krankenkasse ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, das kostengünstigste Krankenhaus auszuwählen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen gewähren ihren Versicherten eine wirklich freie Krankenhauswahl, die allerdings auf Vertragskrankenhäuser beschränkt sein kann. | ja ja |
Unterstützung bei der Wahl eines KrankenhausesVor einer geplanten Krankenhausbehandlung sollten sich Versicherte darüber informieren, welches Krankenhaus für die notwendige Behandlung entsprechend aufgestellt ist. Einige Krankenkassen helfen Versicherten dabei, unter den rund 2000 Krankenhäusern das Krankenhaus zu finden, das auf die erforderliche Behandlung spezialisiert ist. Die Leistungsschwerpunkte von Krankenhäusern lassen sich anhand der Qualitätsberichte erkennen, die sie jährlich verpflichtet sind zu erstellen. | ja ja |
Vermittlung ArztterminenInsbesondere in Ballungszentren müssen gesetzlich Versicherte bisweilen lange auf einen Termin bei einem Facharzt warten. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei der zeitnahen Vermittlung eines Facharzttermins Unterstützung an. Dies geschieht über einen eigenen Terminservice, der die Vermittlung von Facharztterminen übernimmt, sodass Versicherten lange Wartezeiten und die Suche nach einem passenden Facharzt erspart bleiben. | ja ja |
Recht auf zweite ärztliche MeinungPatienten haben in Deutschland grundsätzlich das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen. Dies wird häufig zum Beispiel bei schweren Erkrankungen genutzt, oder für die Frage, ob eine Operation sinnvoll ist oder nicht. | ja ja |
Unterstützung bei BehandlungsfehlernUnterlaufen Ärzten Behandlungsfehler, haben Patienten möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Oftmals scheitern diese Ansprüche an den entsprechenden Nachweisen und Beweisen. Manche Krankenkassen schließen diese Lücke, indem sie ihre Versicherten bei Streitfällen unterstützen. Die Unterstützung bei Behandlungsfehlern ist eine freiwillige Zusatzleistung, die sich in einer unverbindlichen Beratung erschöpfen kann oder die den Versicherten tatsächlich in einem Rechtsstreit unterstützt. | ja ja |
Medizinische HotlineDie medizinische Hotline wird auch Ärztehotline genannt. Sie ist eine Serviceleistung, die von einigen gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird. Die medizinische Hotline ist mit ausgebildetem Fachpersonal besetzt, bei dem es sich je nach Themengebiet um einen Facharzt, einen Apotheker oder um einen Krankenpfleger handeln kann. Versicherte haben hier die Möglichkeit, unter anderem Fragen zur Medikamentierung, zu aktuellen Diagnosen und zu Behandlungsmethoden zu stellen. | ja ja, 7 Tage / 24 Stunden, Hotline: 0800 22 66 55 0 |
PflegeberatungshotlineÜber eine Pflegeberatungshotline, die von einigen gesetzlichen Krankenkassen als Serviceleistung angeboten wird, können sich Versicherte vor Eintritt einer Pflegesituation umfassend informieren. Das gilt für die häusliche Pflege ebenso wie für die Suche nach Betreuungsplätzen in Pflegeeinrichtungen. Die Pflegeberatungshotline hat die Aufgabe, eine lange Suche nach dem richtigen Ansprechpartner bei den jeweiligen Leistungserbringern zu vermeiden. Pflegeberater analysieren außerdem den Unterstützungsbedarf und helfen, wenn es um die Einstufung in einen Pflegegrad und die Beantragung von Pflegeleistungen geht. | ja ja, 7 Tage / 24 Stunden, Hotline: 0800 105 9000 |
Reha-BeratungshotlineSeit Januar 2009 gibt es eine kostenlose und unabhängige Beratungshotline, die von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert wird. Diese unabhängige Patientenberatung schließt nicht nur die Reha-Beratung ein, sondern bietet Versicherten auch kostenlos Informationen zur Vorsorge und Behandlung. Die kostenlose Beratungshotline ist als Ergänzung zum Informations- und Serviceangebot der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen und ist bundesweit unter der Nummer 0800 0117722 zu erreichen. | ja ja, 7 Tage / 24 Stunden, Hotline: 0800 105 9000 |
Hotline zu Beiträgen und LeistungenEinige gesetzliche Krankenkassen bieten Ihren Versicherten eine kostenlose Servicenummer an, unter der sie leistungs- und versicherungsrechtliche Fragen beantworten. Die Service-Hotline gehört zu den Serviceleistungen, über deren Angebot jede Krankenversicherung eigenverantwortlich entscheidet. | ja ja, 7 Tage / 24 Stunden, Hotline: 0800 105 9000 |
Persönliche Beratung zu HauseDie persönliche Betreuung durch die Krankenkasse in den Geschäftsstellen war über viele Jahrzehnte eine Selbstverständlichkeit. Heute obliegt es der jeweiligen Krankenversicherung, ob sie die persönliche Beratung zuhause als Serviceleistung anbietet, zu der unter anderem Fragen zu Krankheiten und zu Kassenleistungen gehören. | ja ja |
Beratung auf individuelle HilfsmittelDie Beantragung und der Einkauf von benötigten Hilfsmitteln kann oftmals zur Qual werden, ein Berater sorgt für die richtige Durchführung und steuert die Kosten optimal. | ja ja, 7 Tage / 24 Stunden, Hotline: 0800 105 9000 |
Auslandsnotfall-ServiceDer Auslandsnotfall-Service ist eine Serviceleistung einiger gesetzlicher Krankenkassen. Er unterstützt Versicherte, die im Ausland erkranken oder einen Unfall haben, kurzfristig Behandlungsmöglichkeiten im jeweiligen Land zu finden, Krankentransporte zu organisieren und Medikamente zu besorgen. Der Auslandsnotfall-Service kann außerdem zwischen dem Hausarzt und dem im Ausland behandelnden Arzt vermitteln, sodass die Behandlung erleichtert wird und Arzneimittel ins Reiseland geschickt werden können. | ja ja, 7 Tage / 24 Stunden, Hotline: 0049 351 320288 |
Bereitstellung Case ManagerEinige Krankenkassen stellen als Serviceleistung einen Case Manager zur Verfügung. Er steht Versicherten zur Seite und unterstützt sie, wenn es um die Behandlung, Begleitung, Versorgung und Förderung von medizinischen Maßnahmen geht. Dabei ist die Hilfestellung durch den Case Manager auf den konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet. | ja ja |
Fremdsprachiger KundenserviceDie Organisation des Gesundheitswesens unterscheidet sich in den jeweiligen Ländern. Bei längerem oder dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland ist eine eigene Krankenversicherung verpflichtend. Das gilt zum Beispiel für Gastwissenschaftler, ausländische Studenten, Arbeitnehmer und Einwanderer sowie für Schüler, Praktikanten und Au-Pairs. Um sich zurechtzufinden, steht der Kundenservice einiger Krankenkassen in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung. | ja z. B. Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Ungarisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch ja z. B. Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Ungarisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch |
Zentrale BeschwerdestelleKommt es zu Schwierigkeiten zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse oder sind dieser Fehler unterlaufen, braucht der Versicherte einen Ansprechpartner, um sein Anliegen vorzutragen. Meistens muss er sich dazu von Abteilung zu Abteilung durchtelefonieren, bis er Gehör findet. Um das zu vermeiden, bieten einige gesetzliche Krankenversicherungen eine zentrale Beschwerdestelle an, bei der der Versicherte Gehör findet und die sich seiner Beschwerde oder seinem Anliegen annimmt und das Problem löst. | ja ja, Hotline: 0800 22 46 46 5 |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Bei bestimmten Hilfsmitteln 1Bei bestimmten Hilfsmitteln |
Digitaler Service
Live-Unterhaltung mit Berater der KasseDer Live-Chat bzw. Live-Video-Stream ist eine Methode, auf einer Website interaktiv und aktiv mit Patienten oder Kunden in Verbindung zu treten. Beide Gegenüber nutzen eine Chatmaske oder einen Live-Video-Stream. | ja 1ja Telefonische Erreichbarkeit: 7 Tage / 24 Stunden auch als Chat: 6 Tage / 15 Stunden auch als Video-Anruf: 5 Tage / 9 Stunden. 1 |
Live-Unterhaltung mit Ärzten (Telemedizin)Der Live-Chat bzw. Live-Video-Stream ist eine Methode, auf einer Website interaktiv und aktiv mit Patienten oder Kunden in Verbindung zu treten. Beide Gegenüber nutzen eine Chatmaske oder einen Live-Video-Stream. | ja ja Telefonische Erreichbarkeit: 7 Tage / 24 Stunden auch als Video-Anruf: 5 Tage / 12 Stunden. |
Fremdsprachige Telemedizin (Digitaler Arzt)Telemedizin ermöglicht es, über Chat-Unterhaltungen oder Video-Telefonate Beschwerden von Ärzten diagnostizieren zu lassen. | ja ja, auch auf Englisch |
Live-Unterhaltung mit HebammenDer Live-Chat bzw. Live-Video-Stream ist eine Methode, auf einer Website interaktiv und aktiv mit Patienten oder Kunden in Verbindung zu treten. Beide Gegenüber nutzen eine Chatmaske oder einen Live-Video-Stream. | ja ja Telefonische Erreichbarkeit: 3 Tage / 3 Stunden auch als Chat: 3 Tage / 3 Stunden auch als Video-Anruf: 3 Tage / 3 Stunden. |
Kostenfreies Krankenhaus-SuchportalEin kostenfreies Krankenhaus-Suchportal bietet Versicherten die Möglichkeit, mit Hilfe von speziellen Filtern das gewünschte Krankenhaus zu suchen und zu finden. Mögliche Filterfunktionen sind die jeweilige Region, die Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete, Krankheitsbilder und Therapieformen. | ja ja |
Kostenfreies Arzt-SuchportalGesetzliche Krankenkassen bieten Versicherten kostenfreie Arzt-Suchportale an. Damit ist es möglich, den für die jeweiligen Beschwerden fachlich qualifizierten Arzt in der Nähe des Wohnorts ausfindig zu machen. Das kostenfreie Arzt-Suchportal listet außerdem die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten auf. Oftmals werden diese Informationen ergänzt durch Patientenbewertungen des Arztes. Sie sind eine zusätzliche Orientierungshilfe, die die Suche nach dem passenden Arzt unterstützt. | ja ja |
Kostenfreies Hebammen-SuchportalGesetzliche Krankenkassen können ihren Versicherten kostenfreie Hebammen-Suchportale zur Verfügung stellen. In diesen Portalen finden Sie eine Liste von Hebammen in Ihrer Nähe mit den jeweiligen Kontaktinformationen. | ja ja |
Kostenfreies Pflegeheim-SuchportalMit kostenfreien Pflegeheim-Suchportalen wird die Suche nach dem passenden Pflegeheim erleichtert. Sie geben beispielsweise Auskunft über Angebote zu betreutem Wohnen und helfen Versicherten herauszufinden, welches Pflegeheim tatsächlich passt. Mit dem kostenfreien Pflegeheim-Suchportal lassen sich Pflegeheime in der Nähe des Wohnortes oder in bevorzugten Regionen finden. | ja ja |
Elektronische Patientenakte (ePA)Die ePA ist eine digitale Gesundheitsakte, welche vom Patienten selbst geführt wird. Er kann medizinisch relevante Daten lebenslang und zentral speichern. Diese Daten kann er behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen. Da der Patient die sogenannte Datenhoheit besitzt, können Ärzte nur nach dessen Freigabe die Patientenakte einsehen. | ja ja |
Online PatientenquittungDie elektronische Patientenquittung ist ein effizientes Kontrollinstrument für den Patienten. Er sieht auf dem Dokument alle Leistungen, die seine Ärzte erbracht haben und wie und in welcher Höhe abgerechnet wurden. | ja ja |
Online-BeitragsrechnerDer Beitragsrechner ermöglicht dem Interessenten herauszufinden, was für ein Beitrag die ausgewählte Kasse heranzieht. | ja ja |
Online-KrankengeldrechnerHier können Sie unverbindlich Versicherte den Betrag ermitteln, den Sie voraussichtlich als Krankengeld erhalten. | ja ja |
Online-Elterngeldrechner/-zeitrechnerMit dem Elterngeldrechner kann ein möglicher Elterngeldanspruch in wenigen Minuten ermittelt werden. | ja ja |
Online-MedienkanäleDie soziale Medien wie Twitter, Facebook, Instagram oder andere Medien-Kanäle werden als die neuen News-Kanäle bezeichnet. Auch bei den Versicherten nimmt der Zuwachs des neuen Newskanal zu. | ja ja |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1 Videoberatung inkl. Livechatfunktion in der überregionalen Kundenberatung sowie in der Pflege- und Vertriebsberatung. 1 Videoberatung inkl. Livechatfunktion in der überregionalen Kundenberatung sowie in der Pflege- und Vertriebsberatung.
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Online-Geschäftsstelle
Online-GeschäftsstelleDie Online-Geschäftsstellen bieten Ihren Versicherten die Möglichkeit, Ihre Krankenkassen-Angelegenheiten direkt und zeitsparend zu erledigen. Sie können von Ihrem PC aus Formulare und Bescheinigungen anfordern oder Anträge einreichen und müssen nicht die Geschäftsstelle der Krankenkasse aussuchen. Zu beachten ist, dass das Onlineangebot der Krankenkassen sich sehr stark unterscheiden. Manche bieten einen umfassenden Service zur Verfügung, andere stellen lediglich nur Informationen zu gesundheitsrelevanten Themen Online. | ja ja |
Online-Rechnungen einreichenDie Quittungen und Rezepte können Versicherte einfach über die App oder über ein Online-Portal einreichen. | ja ja |
Online-BriefkastenDer Online-Briefkasten ähnelt dem E-Mail-Verkehr sehr, mit Ausnahme, dass ein extra Konto bei der jeweiligen Gesellschaft hinterlegt wird. | ja ja |
Online Mitgliedschafts-/ Versicherten-BescheinigungDie Versicherte können über die Online-Geschäfts ihre Bescheinigung abrufen. | ja ja |
Online Bescheinigung für StudentenStudierende haben die Möglichkeit, Bescheinigungen online anzufordern bzw. Ihre Immatrikulationsbescheinigung online zu übermitteln. | ja ja |
Geschäftsstelle per AppManche Krankenkassen stellen Ihren Versicherten eine App zu Verfügung mit neuen und weitergehenden Funktionen. | ja ja |
Rechnung per App einreichenDie Quittungen und Rezepte können Versicherte einfach über die App oder über ein Online-Portal einreichen. | ja ja |
Briefkasten per AppDer Briefkasten App ähnelt dem E-Mail-Verkehr sehr, mit Ausnahme, dass ein extra Konto bei der jeweiligen Gesellschaft hinterlegt wird. | ja ja |
Mitgliedschafts-/ Versicherten-Bescheinigung per AppDie Versicherte können über die Online-Geschäfts ihre Bescheinigung abrufen. | ja ja |
Bescheinigung für Studenten per AppStudierende haben die Möglichkeit, Bescheinigungen online anzufordern bzw. Ihre Immatrikulationsbescheinigung online mit einer zur Verfügung stehenden App zu übermitteln. | ja ja |
Versorgungsgebiet und Geschäftsstellen
Baden WürttembergSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Baden Württemberg mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
BayernSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Bayern mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
BerlinSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Berlin mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
BrandenburgSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Brandenburg mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
BremenSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Bremen mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
HamburgSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Hamburg mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
HessenSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Hessen mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
Mecklenburg-VorpommernSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Mecklenburg-Vorpommern mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
NiedersachsenSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Niedersachsen mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
Nordrhein-WestfalenSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Nordrhein-Westfalen mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
Rheinland-PfalzSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Rheinland-Pfalz mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
SaarlandSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Saarland mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
SachsenSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Sachsen mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | ja, 91 Geschäftsstellen ja, 91 Geschäftsstellen |
Sachsen-AnhaltSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Sachsen-Anhalt mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
Schleswig-HolsteinSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Schleswig-Holstein mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | nein nein |
ThüringenSie können bei diesem Eintrag erkennen, ob Thüringen mit zum Versorgungsgebiet der gesetzlichen Krankenkasse zählt, auch wie viele Geschäftsstellen Ihnen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen. | ja, 41 Geschäftsstellen ja, 41 Geschäftsstellen |
Weitere Informationen
ProduktinformationenProduktinformartionen und Leistungsübersichten | Merkblatt, Broschüre, Produktinformationen, FAQ, Leistungsmerkmale, Beitragsübersicht, Einreichen von Rechnungen, Mitteilung von Datenänderungen Merkblatt, Broschüre, Produktinformationen, FAQ, Leistungsmerkmale, Beitragsübersicht, Einreichen von Rechnungen, Mitteilung von Datenänderungen |
Satzung und AntragsformularSatzung und Antragsformular der Krankenkasse | Satzung, Antragsformular Satzung, Antragsformular |
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