Die Beitragszahlungen in die gesetzliche Krankenkasse

Alle Mitglieder zahlen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, einen Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Beitragssatz wird prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und liegt aktuell bei 14,6 %. Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen ist dieser allgemeine Beitragssatz, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen wird, nicht kostendeckend, weshalb sie einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer allein. Das bedeutet, dass sich der Arbeitgeber nicht daran beteiligt. Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung kann je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. 

Abweichende Beitragszahlungen in die gesetzliche Krankenkasse gibt es für Selbstständige, für freiwillig Versicherte, für Studierende, für Rentner und für freiwillig versicherte Rentner. Auch bei Selbstständigen orientieren sich die Beitragszahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung an der Höhe des Einkommens. Seit der Reform der Krankenkassenbeiträge im Jahr 2015 hat sich die Berechnungsmethode für Beitragszahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende geändert. Auch bei Ihnen setzt sich der Beitrag seitdem aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem von der jeweiligen Krankenkasse abhängigen Zusatzbeitrag zusammen, sodass auch hier die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung variieren können und sich ein Kassenvergleich lohnt. 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Höhe und Berechnung der allgemeinen Beitragssätze und zu den Zusatzbeiträgen finden Sie hier.

Insgesamt sind der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag ein wichtiges Kriterium bei einem Krankenkassen-Vergleich und auch ein möglicher Grund für gesetzlich Versicherte, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. 

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