Gesetzliche Krankenkasse: So sind Schüler krankenversichert

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder, Schüler und Studenten. Wer nicht zu dem Personenkreis gehört, der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist, muss entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse eintreten oder kann sich privat krankenversichern. Wie Schüler versichert sind, hängt von den Eltern ab und davon, ob sie in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichert sind. 

Die Familienversicherung in der GKV 2023

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben die Möglichkeit, ihre Kinder und Ehegatten kostenfrei mitzuversichern. Diese Familienversicherung der GKV ist kostenlos. Das bedeutet, dass die Familienmitglieder, die über die Familienversicherung mitversichert sind, selbst keine Beitragszahlungen leisten müssen. Die Familienversicherung für Schüler, dazu gehört auch eine berufsbezogene Ausbildung zu einer Fachschule, gilt bis zum Ende der Schulausbildung genauer gesagt bis zu einem Höchstalter von 25 Jahren. Absolviert ein Kind keine Schulausbildung und keine Berufsausbildung und ist auch nicht erwerbstätig, endet die Familienversicherung bereits im Alter von 23 Jahren. Sind diese Grenzen erreicht und besteht für Schüler nicht mehr die Möglichkeit einer Familienversicherung, können sie sich freiwillig in der GKV krankenversichern.

Übt ein Kind neben der Schule eine Beschäftigung aus, darf es nur dann in der Familienversicherung bleiben, wenn das Einkommen 485 € im Monat nicht übersteigt. Die Familienversicherung endet außerdem mit dem Start in das Berufsleben. Wird nach der Schule eine Berufsausbildung begonnen, muss sich der Berufsanfänger selbst in einer Krankenkasse versichern. 

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Entscheidend ist die Krankenversicherung der Eltern

Entscheidend dafür, in welcher Krankenversicherung ein Kind versichert ist, ist die Krankenversicherung der Eltern, ihr jeweiliges Einkommen und ihr Familienstatus.

  • Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dann wird das Kind automatisch in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen und ist über die kostenlose Familienversicherung mitversichert.
  • Ist ein Elternteil privat und der andere Elternteil in der gesetzlich krankenversichert, hängt die Versicherung des Schülers vom Einkommen der Eltern ab, und hier greift der Gesetzgeber ein. Die Höhe des Einkommens entscheidet nämlich darüber, ob das Kind privat oder gesetzlich krankenversichert wird. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der andere Elternteil und übersteigt sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 5550 € monatlich (für 2023), ist eine Familienversicherung des Schülers nicht möglich. Stattdessen muss er privat krankenversichert werden. Diese Einschränkung gilt allerdings nicht, wenn die Eltern des Schülers nicht miteinander verheiratet sind.
  • Anderes gilt, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter dem des gesetzlich versicherten Elternteils und unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dann kann der Schüler in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen und im Rahmen der Familienversicherung kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.

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