Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bei gesetzlichen Krankenkassen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf umfassende medizinische Versorgung. Diese wird unabhängig von Alter und Einkommen gewährt. 

1. Grundsätzliche Leistungsansprüche

Diese grundsätzlichen Leistungsansprüche sind vom Gesetzgeber wie folgt festgeschrieben worden: 

  • Leistungen, die dazu dienen, Krankheiten zu vermeiden und zu lindern sowie Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Empfängnisverhütung
  • Leistungen, die auf die Früherkennung von Krankheiten abzielen
  • Leistungen, die der Behandlung von Krankheiten dienen

Eine Garantie für den genauen Umfang der genannten Leistungen gibt es jedoch nicht. Stattdessen hat sich der Gesetzgeber das Recht vorbehalten, jederzeit den Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen neu festzulegen. 

2. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen 

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst alle Leistungen, die durch eine gesetzliche Krankenkasseerbracht werden. Tatsächlich handelt es sich bei dem sogenannten Leistungskatalog um das im fünften Sozialgesetzbuch (SGBV) geregelte Rahmenrecht. 

Darin ist zu lesen, dass ein gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat.

  • Dazu gehören neben den ärztlichen Behandlungen auch
  • zahnärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen ebenso wie
  • die Versorgung mit Arzneimitteln sowie mit Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, 
  • die häusliche Krankenpflege,
  • die Krankenhausbehandlung, 
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie sonstige Leistungen.

Die Leistungen müssen allerdings dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügen. Das heißt, sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sein und dürfen umgekehrt das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. 

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3. Zuzahlungen

Regelmäßig muss bei verordneten Therapien zugezahlt werden, während bei rezeptpflichtigen Medikamenten ein Eigenanteil fällig wird. Handelt es sich um geringfügige Gesundheitsstörungen, für deren Behandlung Arzneimittel eingesetzt werden, muss der Versicherte diese in voller Höhe aus eigener Tasche bezahlen. Werden Massagen oder Krankengymnastik verordnet, trägt der Versicherte regelmäßig 15 % der anfallenden Kosten selbst. Dieser Betrag erhöht sich auf 20 %, wenn es sich um Hilfsmittel wie Einlagen und Bandagen handelt. Gleiches gilt für Brillen, deren Kosten ebenfalls in der Hauptsache vom Versicherten zu zahlen sind. Nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Einkommen sich unterhalb einer Grenze von rund 11.000 € im Jahr bewegt, können sich unter Berufung auf die Überforderungsklausel von Zuzahlungen befreien lassen. Gleiches gilt für chronisch kranke Menschen, bei denen die Zuzahlungen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens überschreiten. Von Zuzahlungen sind auch Kronen, Teil- oder Vollprothesen und Brücken betroffen, für die Versicherte die Hälfte selbst bezahlen müssen. 

4. Krankenhauswahl und Krankengeld

Eine vollstationäre Behandlung wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass eine teilstationäre oder ambulante Behandlung nicht ausreicht. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus, wobei der Versicherte zehn Euro pro Tag selbst bezahlen muss. Auch die Wahlfreiheit des Krankenhauses ist eingeschränkt, da der Arzt verpflichtet ist, den Patienten in das nächstgelegene Krankenhaus einzuweisen, in dem die erforderliche Therapie durchgeführt werden kann.

Alle pflichtversicherten Mitglieder erhalten außerdem ein Krankengeld als sogenannte Einkommensersatzleistung. Das Krankengeld wird nach Ablauf der sechs Wochen dauernden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgezahlt. Es beläuft sich auf 70 % des Bruttoarbeitslohns genauer gesagt auf maximal 90 % des Nettoarbeitslohns.

Ebenfalls durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlt wird die häusliche Pflege unter der Voraussetzung, dass sie aus medizinischen Gründen notwendig ist und ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden werden kann. 

5. Sonstige gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

Zu den sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gehören außerdem bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Rehabilitationsmaßnahmen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Kur und Mutterschaftsgeld. 

Das sind die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die bei allen Kassen identisch sind. Weiterführende Informationen hierfür gibt es unter Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

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