Wirtschaftlichkeitsgebot

Die gesetzlichen Krankenkassen sind an ein Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden mit der Konsequenz, dass jede medizinische Behandlung zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein muss. Das bedeutet, dass sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf. Deshalb dürfen Leistungen, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig und nicht wirtschaftlich sind, nicht verordnet werden. Ziel ist, eine möglichst kostengünstige Behandlung zu erreichen und die hohen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren. Leistungen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht entsprechen, dürfen weder von den Leistungserbringern durchgeführt noch von den Krankenkassen bewilligt oder gezahlt werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für sämtliche Bereiche in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überwacht wird es durch von den Kassen und der kassenärztlichen Vereinigung durchgeführte Wirtschaftlichkeitsprüfungen. 

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