Stationäre Hospize

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen Zuschuss zur teilstationären oder stationären Versorgung in Hospizen. Die Höhe des Zuschusses legt die Krankenkasse in ihrer jeweiligen Satzung fest. Eine der Voraussetzungen, um einen Zuschuss zu erhalten ist, dass der Versicherte keiner Krankenhausbehandlung bedarf. 

Jetzt ein kostenfreies und unverbindliches Angebot der besten Krankenkasse anfordern.