Prävention, Gesundheitsvorsorge und Selbsthilfe

Gesetzliche Krankenkassen sollen in ihren Satzungen Leistungen der sogenannten primären Prävention ausweisen. Mit primärer Prävention sind vorbeugende Maßnahmen gemeint, die dazu geeignet sind, noch nicht entstandene Krankheiten zu vermeiden. Um diesen Bereich zu stärken, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen dazu verpflichtet, für diese Leistungen einen sich jährlich erhöhenden Mindestbetrag für jeden Versicherten auszugeben. Außerdem sind die Krankenkassen angehalten, Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfeorganisationen und Kontaktstellen mit einem pro Jahr gesetzlich für jeden Versicherten festgeschriebenen Betrag zu unterstützen. Die Einrichtungen sind an die Verpflichtung gebunden, dass sie sich die Prävention und Rehabilitation von bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben. Welche Krankheiten das sind, wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen. 

Mehrleistungen der Kassen

Einige Kassen verfügen über Regelungen in ihrer Satzung, die eine Erweiterung dieser Leistungen vorsehen. 

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