Krankenhausbehandlung

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankenhausbehandlung. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle erforderlichen und wichtigen stationären Leistungen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erbringt. Insoweit orientiert sich der Rechtsanspruch an der medizinischen Notwendigkeit, also wenn eine teil-, vor- und nachstationäre oder eine ambulante Behandlung alleine nicht mehr ausreichen.

Wahlleistungen

Wer als gesetzlich Versicherte während einer Krankenhausbehandlung Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die über das medizinisch erforderliche Maß hinausgehen, muss diese durch die sogenannten Wahlleistungen entstandenen Kosten selbst tragen. Diese Wahlleistungen können im Rahmen der Vorsorge durch eine private Kranken-Zusatzversicherung abgedeckt werden. 

Zuzahlung/Eigenanteil 

Der Eigenanteil für gesetzlich Versicherte, die im Zeitpunkt des Beginns der Krankenhausbehandlung mindestens 18 Jahre alt sind, beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Zuzahlung wird vom Versicherten direkt an das Krankenhaus geleistet. 

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