Zuzahlungsbefreiung (Härtefallregelung)

Neben der generellen Zuzahlungsbefreiung, die für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, gibt es sogenannte Härteklauseln. Danach sind Zuzahlungen nur bis zu einer individuellen jährlichen Belastungsgrenze zu leisten, die sich am Einkommen des Versicherten orientiert. Sie wird erreicht, wenn die Zuzahlung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten übersteigen. Bei chronisch Kranken wird diese Belastungsgrenze auf ein Prozent gesenkt. In diesen Fällen stellt die gesetzliche Krankenversicherung eine Bescheinigung aus, sodass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr erbracht werden müssen.

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