Verhütung von Zahnerkrankungen (Prophylaxe)

In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren haben im Rahmen der sogenannten Individualprophylaxe einmal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnärztliche Untersuchung, die sich auf die Untersuchung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten konzentriert. Ebenfalls einmal im Kalenderhalbjahr haben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen und Männer ab einem Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine Zahnvorsorge-Untersuchung. Das gilt auch dann, wenn in derselben Sitzung eine Röntgenuntersuchung, eine Sensibilitätsprüfung oder eine Zahnsteinentfernung durchgeführt wurde. 

Tipp - keine Eigenkosten!

Leistungserstattung der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt im Bereich der Vorsorge für Zahngesundheit stetig weiter. Wie Sie sich die beste finanzielle Absicherung gegen sehr hohe Zahnarztrechnungen erhalten, erfahren Sie auf dem Vergleichsportal Zahnzusatzversicherungen

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