Verhütung von Zahnerkrankungen (Prophylaxe)
In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren haben im Rahmen der sogenannten Individualprophylaxe einmal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnärztliche Untersuchung, die sich auf die Untersuchung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten konzentriert. Ebenfalls einmal im Kalenderhalbjahr haben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen und Männer ab einem Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine Zahnvorsorge-Untersuchung. Das gilt auch dann, wenn in derselben Sitzung eine Röntgenuntersuchung, eine Sensibilitätsprüfung oder eine Zahnsteinentfernung durchgeführt wurde.