Psychotherapeutische Behandlung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für eine psychotherapeutische Behandlung unter der Voraussetzung, dass es sich um eine psychische Störung handelt, die die Qualität einer Krankheit hat. Dazu gehören unter anderem Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, Essstörungen, Suchterkrankungen, pychosomatische Störungen, Zwangsstörungen und Verhaltensstörungen. Nicht übernommen werden Leistungen wie Ehe- und Lebensberatung sowie Erziehungsberatung. Um eine psychische Störung als solche zu erkennen, muss eine ärztliche Untersuchung klären, ob die Ursachen für die Beschwerden nicht doch organischer Natur sind. Wird dies verneint, beantragt der kassenzugelassene Psychotherapeut bei der gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung. Der Antrag wird auf Basis der vorliegenden Befunde durch einen Gutachter überprüft, wobei eine persönliche Vorstellung des Versicherten nicht erforderlich ist. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur die Behandlungen, die dem derzeit anerkannten "Richtlinienverfahren" entsprechen, da nur sie als "wissenschaftlich anerkannt" und "wirtschaftlich" gelten. Dazu gehören aktuell die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Neu ist seit Januar 2015 die Kostenübernahme für die EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) zur Behandlung von posttraumatischen Behandlungsstörungen. 

Zugelassene Psychotherapeuten

Eine Kostenübernahme für die aufgeführten Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nur dann, wenn sie von einem psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt wird.

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