Pflegeleistungen

Pflegeleistungen sind die Leistungen, auf die Pflegeversicherte nach Anerkennung eines Pflegegrads und nach Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs einen Anspruch haben. Dabei kommt die Pflegeversicherung für die Pflege- und Betreuungsleistungen von Betreuungskräften, Angehörigen und professionellen Pflegekräften auf, nicht jedoch für die Lebenshaltungskosten. Der individuelle Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die bis dahin geltenden drei Pflegestufen abgelöst haben. Der Gradmesser für die Pflegebedürftigkeit ist die Selbstständigkeit des Versicherten, die anhand eines Punktesystems geprüft wird.

Unterteilung in fünf Pflegegrade

Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit des Versicherten werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen nach Punkten bewertet. Zu den sechs geprüften Lebensbereichen gehören die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Belastungen, die Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens. Stärker als bisher kommt es bei der Einstufung in einen Pflegegrad darauf an, wie viel personelle Hilfe der Versicherte im Alltag benötigt und in welchen Bereichen Einschränkungen vorliegen. 

Die Einstufung in Pflegegrade ist gestaffelt. Je höher der Pflegegrad ist, umso höher sind die Pflegeleistungen, die der Versicherte aus der Pflegeversicherung beanspruchen kann:  

  • Pflegegrad 1, geringe Beeinträchtigung ab 12,5 Punkte
  • Pflegegrad 2, erhebliche Beeinträchtigungen, ab 27 Punkte
  • Pflegegrad 3, schwere Beeinträchtigungen, ab 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 4, schwerste Beeinträchtigungen, ab 70 Punkte
  • Pflegegrad 5, schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, ab 90 Punkte.

Versicherte, die als pflegebedürftig in einem der genannten Pflegegrade anerkannt sind, haben Anspruch auf verschiedene Leistungen aus der Pflegekasse. 

Zu diesen Leistungen hören diese: 

  • Monatliches Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige und andere Privatbetreuer
  • Sachleistungen oder Pflegesachleistungen bei einer Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Hilfsmittel
  • Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse zum Hausnotruf
  • Zuschüsse für die Anpassung von Wohnraum
  • Förderung selbst organisierter, ambulant betreuter Wohngruppen
  • Zuschüsse für die Versorgung in einer stationären Einrichtung. 

Die Pflegeleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen, sondern von den gesetzlichen Pflegekassen erbracht. 

Tipp - noch mehr Leistungen erhalten

Die Leistungen für Pflege der gesetzlichen Krankenversicherung reichen nur für die Grundabsicherung. Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine gute Versorgung mit einer auf Sie zugeschnittenen Pflegeversicherung. Informieren Sie sich über:
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