Patientenquittung / Leistungsauskunft
Bereits seit 2004 können sich Versicherte nach § 305 Abs. 2 SGB V eine Patientenquittung von ihrem Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus ausstellen lassen. Darin sind alle Kosten- und Leistungsinformationen verständlich und transparent aufgeschlüsselt und den jeweiligen Kosten zugeordnet. Wahlweise können sich Versicherte im Anschluss an die Behandlung eine sogenannte Tagesquittung oder nach Ablauf eines Quartals eine Patientenquittung ausstellen lassen. Nach § 305 Abs. 1 SGB V können Versicherte auf Antrag Leistungen und Kosten der vergangenen 18 Monate abfragen. Ziel der Patientenquittungen ist, den Dialog zwischen Arzt und Patient zu fördern sowie Vertrauen aufzubauen und so die Basis für eine erfolgreiche Behandlung zu schaffen.
Die Kosten für den Versicherten
Für die Quartalsquittung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro erhoben. Wird sie per Post zugeschickt, kommen noch die Portokosten hinzu.