Kuren zur Vorsorge- und Rehabilitation, Mutter-Kind-Kuren

Der ursprüngliche Begriff "Kur" ist in den Gesetzen durch "Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation" ersetzt worden. Wer eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur beantragen möchte, braucht eine gute Begründung, denn jeder dritte Antrag wird abgelehnt. Mögliche Gründe für die Antragstellung sind insbesondere Erkrankungen der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates, psychische Störungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen. Im Unterschied zu anderen Behandlungsformen ist das Merkmal einer Kur das ganzheitliche Gesundheitskonzept. Eine Kur dauert standardmäßig drei Wochen, wobei eine Verlängerung möglich ist. Voraussetzung für die Bewilligung einer Kur ist, dass der behandelnde Arzt die Wirksamkeit einer Kur befürwortet und entsprechend belegt.  

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär", sodass eine stationäre Kur medizinisch begründet sein muss. Insbesondere die Kosten für eine stationäre Vorsorgekur werden nur sehr selten übernommen. In den meisten Fällen müssen die Versicherten die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung aus eigener Tasche bezahlen. Manche gesetzliche Krankenkasse sieht in ihrer Satzung einen Zuschuss zu den Kosten vor, die außerhalb der Behandlungskosten für eine Kur liegen. Reicht eine ambulante Kur aus medizinischen Gründen nicht aus, kann die Krankenkasse die Kosten für eine stationäre Kur übernehmen. Der von den Versicherten zu leistende Eigenanteil liegt bei 10 Euro pro Tag. 

Mutter-Kind-Kuren

Anderes gilt für Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren, bei denen eine stationäre Durchführung als sinnvoll erachtet wird. Die Krankenkassen übernehmen unter der Voraussetzung die Kosten, dass ein Kuraufenthalt medizinisch notwendig ist. Häufig finden diese Kuren in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder in anderen gleichartigen Einrichtungen, zum Beispiel in Vertragshäusern von Krankenkassen, statt. Was bleibt, ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag ab einem Alter von 18 Jahren. 

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