Krankengeld

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld unter der Voraussetzung, dass sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind oder in einem Krankenhaus stationär behandelt werden. Auch hauptberuflich Selbstständige und Freiberufliche können sich mit Anspruch auf Krankengeld versichern, wenn sie den regulären Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Anspruchsdauer

Im Falle von Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer regelmäßig in den ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Danach wird das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Das gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und die sich mit einem Wahltarif einen vorzeitigen Anspruch auf von der Krankenkasse gezahltes Krankengeld sichern können. Berechnet wird das Krankengeld nach Kalendertagen, wobei der Anspruch nach 78 Wochen endet. Erst nach drei Jahren besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein neuer Anspruch auf Zahlung von Krankengeld wegen derselben Krankheit. 

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am Einkommen des Versicherten, wobei auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Berechnung einfließen. Doch es gibt eine Obergrenze. So dürfen nicht mehr als 90 Prozent des erzielten Nettoarbeitsentgeltes ausgezahlt werden. 

Beitragsfreie Zeit

Im Gegensatz zu privat Versicherten sind gesetzlich Versicherte während der Zeit des Krankengeldbezugs in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei gestellt.

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