Kinder-Vorsorgeuntersuchungen 

Kinder unter sechs Jahren haben einen Anspruch auf Untersuchungen. Diese von einem Kinderarzt durchgeführten Untersuchungen werden U1 bis U9 genannt und dienen der Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung gefährden. Darüber hinaus werden Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht. Sie werden als FU1 bis FU3 bezeichnet und von einem Zahnarzt vorgenommen. Sobald ein Kind zehn Jahre alt ist, stehen ihm erneut zwei Untersuchungen zu, nämlich J1 und J2. 

Verschiedene gesetzliche Krankenkassen bieten weitere U-Untersuchungen an, die als Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse ausgewiesen sind. 

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