Impfungen
Seit dem 1. April 2007 sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Basis für die Ausarbeitung von Richtlinien sind die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Nicht dazu gehören sogenannte Reiseimpfungen, die weiterhin im individuellen Verantwortungsbereich des Versicherten liegen. Nur ausnahmsweise erfolgt eine Kostenübernahme, wenn dies eine gebotene Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist.