Impfungen

Seit dem 1. April 2007 sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Basis für die Ausarbeitung von Richtlinien sind die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Nicht dazu gehören sogenannte Reiseimpfungen, die weiterhin im individuellen Verantwortungsbereich des Versicherten liegen. Nur ausnahmsweise erfolgt eine Kostenübernahme, wenn dies eine gebotene Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist.

Tipp

Weitere Informationen zum Thema Inpfen finden Sie auf:
www.stiko.de
www.rki.de/impfen

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