Heilmittel

Heilmittel wirken überwiegend von außen auf die Heilung oder Linderung einer Krankheit ein. Konkretisiert wird der Heilmittelbegriff in den Heilmittel-Richtlinien. Danach handelt es sich bei Heilmitteln um persönlich zu erbringende medizinische Leistungen, zu denen unter anderem diese gehören:

  • physikalische Therapie, das sind Maßnahmen, die auf physikalischen Methoden beruhen, zum Beispiel Kälte, Wärme, elektrische Reize und Licht, und in Form von Massage, Ergotherapie usw. erbracht werden.
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapie

Um als Versicherter Heilmittel zu bekommen, bedarf es einer ärztlichen Verordnung.

Zuzahlung

Der Versicherte muss zehn Prozent der Kosten als Zuzahlung leisten zuzüglich zehn Euro für die Verordnungsgebühr. 

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