Empfängnisverhütung 

Versicherte haben im Bereich der Empfängnisverhütung einen Anspruch auf ärztliche Beratung einschließlich der erforderlichen Untersuchungen. Empfängnisverhütende Mittel, die rezeptpflichtig sind, werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf Kassenrezept verordnet. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, wobei ab dem 18. Lebensjahr die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten sind. Handelt es sich bei dem empfängnisverhütenden Mittel um eines, das auch zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wird, kann es auch über das 20. Lebensjahr hinaus auf Kassenrezept verordnet werden, wenn es medizinisch notwendig ist. 

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