Elektronische Gesundheitskarte (eGk) 

Wer als Versicherter eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen möchte, muss dem Arzt vor dem Beginn der Behandlung die Gesundheitskarte aushändigen. Sie ist der Nachweis für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und weist damit den Anspruch auf Behandlung nach. Ursprünglich war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bereits für 2006 geplant. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben stufenweise seit dem 1. Oktober 2011, wobei die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild seit dem 1. Januar 2014 verpflichtend ist. 

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