Wie ist die Organisationsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung, der Arbeitslosen- und Unfallversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, wobei die verschiedenen Krankenkassen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Als solche haben sie nach § 1 SGB V (Sozialgesetzbuch fünftes Buch) die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu bewahren, den Gesundheitszustand zu bessern oder wiederherzustellen. Doch wie ist eine gesetzliche Krankenversicherung strukturiert und was sind ihre Aufgaben? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie hier.

Die gesetzliche Krankenversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts regelt eine gesetzliche Krankenversicherung ihren Haushalt eigenverantwortlich. Sie ist finanziell und organisatorisch selbstständig, unterliegt jedoch der staatlichen Aufsicht. Bis zu einem gewissen Grad muss eine gesetzliche Krankenversicherung seitens des Gesetzgebers vorgegebene Pflichtaufgaben erfüllen. In einigen Bereichen darf sie jedoch im Rahmen von Satzungsleistungen über die gesetzgeberischen Leistungsvorgaben hinausgehen, sofern diese auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen. Ihre Grenzen erfahren gesetzliche Krankenkassen durch das Wirtschaftlichkeitsprinzip, wonach die Leistungen für die Versicherten zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein müssen. Das bedeutet, dass sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen.

Anders als private Krankenkassen, die gewinnorientiert arbeiten, ist eine gesetzliche Krankenversicherung zur Kostendeckung verpflichtet. Das heißt, dass keine Schulden gemacht werden dürfen. Gesetzliche Krankenkassen finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge. Um mögliche Defizite auszugleichen und Einnahmen und Ausgaben auszubalancieren, nehmen sie Beitragsanpassungen vor, indem sie die Beitragszahlungen und Zusatzbeiträge zu Lasten der Versicherten erhöhen. Umgekehrt können Überschüsse durch Beitragssenkungen an die Versicherten zurückgegeben werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind Solidargemeinschaften

Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidaritätsprinzip. Die Mitglieder sind in einer Solidargemeinschaft zusammengeschlossen mit der Folge, dass sie grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch haben. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen orientieren sich die Pflichtmitgliedschaft und die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht am Alter und am Gesundheitsstatus des Versicherten, sondern sind abhängig vom persönlichen Einkommen des Versicherten und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, dass Versicherte mit hohem Einkommen höhere Beiträge zahlen als Versicherte mit einem niedrigen Einkommen.

Insgesamt verfolgt die gesetzliche Krankenversicherung das Ziel, das allgemeine Lebensrisiko der Versicherten gegen finanziell nicht tragbare Krankheitskosten weitgehend abzusichern. Versicherte mit einem sehr niedrigen Einkommen, sind ganz oder teilweise von ihren Leistungspflichten befreit. Solidargemeinschaft bedeutet aber auch, dass niemandem der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung verwehrt werden darf. Insoweit genießen alle Pflichtversicherten sowie freiwillige Mitglieder Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung: Organisation und Arbeitsweise

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen besteht aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden alle sechs Jahre im Rahmen von Sozialwahlen gewählt. Die letzte Wahl fand vom 25. April bis zum 31. Mai 2017 statt. Auch wenn sie nur wenig Beachtung findet, ist die Sozialwahl nach der Europawahl und den Bundestagswahlen die drittgrößte Wahl in Deutschland. Jede gesetzliche Krankenversicherung hat ihren eigenen Verwaltungsrat, der sich aus den gewählten Vertretern zusammensetzt und der alle Entscheidungen grundsätzlicher Art trifft. Konkret beschließt der Verwaltungsrat die Satzung für eine gesetzliche Krankenversicherung . Er entscheidet über die Höhe der Beitragssätze und wählt, ebenfalls für die Dauer von sechs Jahren, einen Vorstand, der hauptamtlich besetzt ist und Verwaltungsaufgaben übernimmt. Zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehört auch, Verträge mit Leistungserbringern zu schließen. Sie ziehen außerdem die Kassenbeiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Mitgliedern ein und sorgen für die Bezahlung erbrachter Leistungen.

Die kassenärztlichen Vereinigungen sind für die vertragsärztliche Versorgung verantwortlich und vertreten die Ärzte, die für die Behandlung von Kassenpatienten verantwortlich sind. Die Organe der kassenärztlichen Vereinigungen - Vertreterversammlung und Vorstand - werden von ihren Mitgliedern, nämlich den Ärzten, gewählt.
Sie alle zusammen - die kassenärztlichen Vereinigungen, die gesetzlichen Krankenkassen, die Vertreter der Krankenhäuser und die Patientenvertreter - beraten im gemeinsamen Bundesausschuss über die Inhalte der medizinischen Versorgung. Der gemeinsame Bundesausschuss ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen überhaupt.

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