Welche Kassenarten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre Aufgabe ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Versicherten entsprechend dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV). Historisch bedingt haben sich mehrere Kassenarten herausgebildet. 

Jedoch bieten allen Versicherten gleichberechtigt dieselben Grundleistungen an. Die Beiträge werden nach dem Solidarprinzip prozentual vom Bruttoeinkommen erhoben. Hier ein Überblick über die Kassenarten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland:

Die Ersatzkassen (EK)

Die Bezeichnung "Ersatzkasse" ist zu einer Zeit entstanden, in der die versicherungspflichtigen Bürger einer berufsständigen Krankenkassen zugeordnet wurden. Als "Ersatz" konnte aber auch eine andere Krankenkasse gewählt werden, wenn sie für einen entsprechenden Berufszweig zuständig war. Heute sind die Ersatzkassen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK) angeschlossen. Bereits seit 1953 erfolgt die Selbstverwaltung ausschließlich durch Wahlen ihrer Mitglieder. Die Ersatzkassen sind bundesweit offen und können auf ca. 27 Millionen Versicherte verweisen.

Die Knappschaft

Die Ursprünge der Knappschaft gehen bis ins Jahr 1260 zurück, als Bischof Johann I. von Brakel den Bergleuten von Goslar seinen Schutz zusagte. Die Knappschaft gilt als älteste Sozialversicherung der Welt. Bis zum Jahr 2007 war die Mitgliedschaft nur den Beschäftigten im Bergbau vorbehalten. Seitdem ist die Knappschaft von allen Bürgern als Krankenkasse frei wählbar. Gegenwärtig sind 1,7 Millionen Versicherte Mitglied. Der heutige Träger der Marke Knappschaft ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Die Innungskrankenkassen (IKK)

Diese entwickelten sich aus den Gesellenbruderschaften. Auch heute noch sind in den Innungskrankenkassen hauptsächlich Handwerker versichert. Die Innungskrankenkassen arbeiten als Körperschaften des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung, die paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt ist. Sie stehen jedermann offen, jedoch bieten einige ihre Leistungen nur in bestimmten Regionen an. Die Innungskrankenkassen betreuen in Deutschland etwa 5,3 Millionen Versicherte.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)

Die Gründung der Ortskrankenkassen erfolgte bereits 1884 mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie der Name schon andeutet, waren diese Kassen zunächst tatsächlich nur auf Ortsebene tätig, später dann auf Kreisebene. Im Jahre 1992 gab es noch 300 Ortskrankenkassen. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes reduzierte sich diese Anzahl durch Fusionen auf 17 Kassen, welche den einzelnen Bundesländern zugeordnet waren. Im Laufe der letzten Jahre bieten die Allgemeinen Ortskrankenkassen ihre Leistungen teilweise auch länderübergreifend an. Gegenwärtig gibt es elf Ortskrankenkassen mit 25,6 Millionen Versicherten. Allen Kassen gemeinsam ist das Auftreten als "AOK - Die Gesundheitskasse".

Die Betriebskrankenkassen (BKK)

Die Betriebskrankenkassen waren als Krankenversicherungsträger zunächst nur für einzelne Betriebe (Fabrik-Krankenkassen) und Konzerne zuständig. Bis zur Einführung des Kassenwahlrechts 1996 waren sie anstelle der Allgemeinen Ortskrankenkassen für die Arbeiter in den jeweiligen Betrieben als gesetzliche Krankenkasse tätig. Die Gründung einer Betriebskrankenkasse ist möglich, wenn die Firma über 1000 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich viele Betriebskrankenkassen auch für firmenfremde Personen geöffnet. Mit Stand Ende 2016 gab es in Deutschland 92 Betriebskrankenkassen, wovon 32 für alle Versicherten offen sind. Die Anzahl der Versicherten beträgt 11,9 Millionen.

Fusionierte Krankenkassen

Da die gesetzlichen Krankenkassen wirtschaftlich arbeiten müssen, waren viele vor allem kleinere Kassen gezwungen, mit anderen zu fusionieren. Steigende Ausgaben durch erforderliche Investitionen bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen machten den alleinigen Fortbestand nicht mehr möglich. Der Prozess der Fusionen hält bis zum heutigen Zeitpunkt an. Gab es Anfang der 1990er Jahre noch ca. 1000 gesetzliche Krankenkassen, so ist ihre Anzahl auf gegenwärtig 113 gesunken. 

Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Allen Krankenkassen gemeinsam ist, dass sie bestimmte Pflichtleistungen ihren Mitgliedern anbieten müssen. Es gilt der Grundsatz: "Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern." (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V).

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Leistungen bei Krankheit

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Festzuschüsse bei Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
  • Stationäre Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und Hospizleistungen
  • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
  • Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • Künstliche Befruchtung
  • Zahlung von Krankengeld und Übernahme von Kosten für Krankentransporte

Leistungen zur Prophylaxe und zur Verhütung von Krankheiten

  • Früherkennung von Krankheiten durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen
  • Untersuchung von Kindern
  • Empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder

Leistungen für Frauen und Mütter

  • Empfängnisverhütung und Beratung, kostenfreie Versorgung bis zum 20. Lebensjahr
  • Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
  • Ärztliche Begleitung und Untersuchungen bei Schwangerschaft
  • Kurse zur Vorbereitung auf die Entbindung
  • Entbindung
  • Hebammenhilfe
  • Haushaltshilfe bei bestimmten Voraussetzungen
  • Mutterschaftsgeld
  • Kostenübernahme für Mutter-Kind-Kuren

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