Gesetzliche Krankenkassen zahlen mehr als Gesetzgeber vorschreibt

In Deutschland bietet die gesetzliche Krankenversicherung für jeden Versicherten umfassende Leistungen zum Gesundheitsschutz an. Darüber hinaus können Versicherte zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen, um den Schutz bei Krankheit zu erhöhen. Die Mehrleistungen werden von jeder Krankenkasse individuell festgelegt.

Die gesetzliche Krankenversicherung für alternative Heilmethoden

Was viele nicht wissen ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur den Besuch beim Haus- oder Facharzt bezahlt. Immer mehr Kassen unterstützen auch alternative Therapieformen, wie beispielsweise eine Akupunktur-Behandlung. Wer beispielsweise an chronischen Rücken- oder Knieschmerzen leidet, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf bis zu zehn Sitzungen stellen. Bei anhaltenden Beschwerden übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für weitere Sitzungen. Wichtig dabei ist jedoch, dass der Arzt, der die Akupunktur-Behandlung durchführt, über eine Zusatzausbildung in den Bereichen Psychosomatik und Schmerztherapie verfügt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in diesem Fall die gesamten Kosten für die Therapie.

Die Mehrleistungen im Fall von häuslichen Krankenpflege und Behandlung

Falls ein Versicherter eine Krankenhausbehandlung benötigt, diese aber nicht ausführbar ist, hat er Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege sowie auf eine ärztliche Behandlung daheim. Voraussetzungen für die Mehrleistung in der häuslichen Krankenpflege sind auch dann gegeben, wenn durch eine geeignete Pflegekraft eine Krankenhausbehandlung vermieden werden kann. Die häusliche Behandlung und Pflege, die durch die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Zuschuss von 10 Prozent der Kosten gefördert wird, umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die notwendige Behandlungspflege. Eine Genehmigung für die Kostendeckung wird immer für vier Wochen, im Bedarfsfall auch länger, vergeben.

Mehrleistungen in den Bereichen Kinderwunsch und Schwangerschaftsabbruch

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung, wenn ein Kinderwunsch besteht, die Erfüllung des Schwangerschaftswunsches jedoch bislang ausblieb. Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ein ärztliches Attest sowie die Einhaltung einer Altersgrenze von 25 bis 49 Jahren. Falls eine Versicherte ungewollt schwanger ist, übernehmen viele Krankenkassen ebenfalls die Kosten für den Eingriff. Dies allerdings nur, wenn der Schwangerschaftsabbruch in einer legitimierten Einrichtung vorgenommen wird.

Zusätzliche Leistungen für junge Familien

Nach der Geburt eines Kindes kann es vorkommen, dass Mutter oder Kinder eine besondere Behandlung benötigen. Für solch einen Fall werden in Deutschland sogenannte Mutter-Kind-Kuren ärztlich verschrieben, die in unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Die Kosten für solche Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren, bei denen der Vater mit einbezogen wird, werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Versicherte bezahlt lediglich einen Tagessatz von 10,- Euro an die Einrichtung.

Leistungen für die Zahnbehandlung

Viele gesetzliche Krankenversicherungen bezahlen auf Antrag einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, der je nach Leistungsträger unterschiedlich hoch ausfallen kann. Im Falle einer Zahnersatzbehandlung bezahlen gesetzliche Krankenversicherungen im Normalfall 50 Prozent der für die zahnärztliche Behandlung inklusive zahntechnische Herstellung anfallenden Kosten. Dabei ist es unwesentlich, für welche Behandlungsmethode sich der Kassenpatient entscheidet. Der Festzuschuss durch die gesetzliche Krankenversicherung beträgt immer die Hälfte der Behandlungskosten.

Gute Information ist alles

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten mehr, als allgemein bekannt ist. Aus diesem Grund sollte man sich in sämtlichen Fällen, welche die eigene Gesundheit betreffen, gut über die zusätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung informieren. Denn viele Mehrleistungen erhält man nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt und einen gesonderten Antrag bei der Krankenkasse stellt.

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