Die Entwicklung der Leistungsausgaben der GKV für Zahnersatz zwischen 2012 und 2016

Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2005 auch ein Festzuschuss für Zahnersatz eingeführt. Die bisherige prozentuale Beteiligung an den Kosten für Zahnersatz wurde durch sogenannte "befundbezogene Festzuschüsse" ersetzt. Die bis dahin geltende Kostenübernahme von 50 Prozent für die einfache und zweckmäßige Behandlung wurde von Festzuschüssen abgelöst, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Was diese Änderung für Versicherte bedeutete und wie sich die Leistungsausgaben seit 2012 entwickelt haben - wir werfen einen Blick darauf.

Die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Leistungen im Zahnersatz: Die aktuelle Situation

Mit der Einführung des Festzuschusses für Zahnersatz im Jahr 2005 haben Versicherte zwar die freie Wahl bezüglich des Zahnersatzes. Doch unabhängig von den tatsächlichen Kosten gewährt die gesetzliche Krankenversicherung den befundbezogenen Festzuschuss, der konstant bleibt. Wer beispielsweise hochwertigen Zahnersatz und zahnfarbene Verblendungen auch im nicht sichtbaren Bereich auswählt, bleibt ohne eine private Zahnzusatzversicherung weitgehend auf den Kosten sitzen. Anders ausgedrückt: Wer als Versicherter eine hochwertige Kunststofffüllung anstelle einer Amalgamfüllung haben möchte, bekommt sie auch. Der Festzuschuss bleibt der Höhe nach allerdings gleich, während der Eigenanteil deutlich variiert.

Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur das günstigste Material und beteiligt sich mit einem Festzuschuss in Höhe von rund 50 Prozent. Kostet zum Beispiel eine Vollgusskrone 150 Euro, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 75 Euro. Dieser Festzuschuss erhöht sich auf 90 Euro beziehungsweise 97,50 Euro, wenn das Bonusheft in den vergangenen fünf Jahren beziehungsweise zehn Jahren lückenlos geführt wurde. Und so kann es passieren, dass hochwertiger Zahnersatz sehr schnell einige tausend Euros verschlingt, abhängig vom Umfang der "Sanierungsmaßnahmen", von den verwendeten Materialien und von der Ausführung. Schöne Zähne dürfen jedoch keine Frage des Geldes sein, weshalb die gesetzliche Krankenversicherung durch eine Zahnzusatzversicherung ergänzt werden sollte, wodurch der Eigenanteil deutlich verringert werden kann.

Noch teurer wird der Zahnersatz, wenn vor dem Einsetzen eines Implantates ein vorheriger Knochenaufbau, eine sogenannte augmentative Behandlung, notwendig ist, der aus den eigenen Knochenspänen konstruiert wird. Gesunde Kieferknochen sind die Voraussetzung, um ein Implantat einzusetzen. Die Kosten für die augmentative Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Gleiches gilt für die funktionsanalytische Maßnahme, mit der das Kauverhalten und die Kieferbewegungen gemessen werden, die die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls nicht bezahlt. Sie ist jedoch notwendig, um die Zahnersatzmaterialien passgenau vom Zahnlabor anfertigen zu lassen.

Ein Blick zurück: Leistungsausgaben der GKV für Zahnersatz zwischen 2012 und 2017

Für Versicherte wichtig zu wissen ist, dass sich die Festzuschüsse jährlich ändern können. In einem Zahnärzten und Krankenkassen zur Verfügung stehenden Katalog sind rund 50 Einzelbefunde mit den jeweiligen Festzuschüssen gelistet, deren Höhe jährlich angepasst wird. Ein Blick auf die vergangen Jahre verdeutlicht, dass die Leistungsausgaben im Bereich des Zahnersatzes gestiegen sind, sodass jederzeit mit weiteren Kosteneinsparungen durch Leistungskürzungen zu rechnen ist.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht in regelmäßigen Abständen aktuelle Statistiken über die Kostenentwicklung auch im Bereich des Zahnersatzes. Die Ausgaben für Zahnersatz beliefen sich im Jahr 2012 auf 3,08 Milliarden Euro und sind im Jahr 2013 auf 3,11 Milliarden Euro und 2014 auf 3,20 Milliarden Euro angestiegen. Einen Spitzenwert erreichen die Kosten mit 3,28 Milliarden Euro im Jahr 2015, während sie 2016 minimal auf 3,26 Milliarden Euro gesunken sind (Quelle: GKV Spitzenverband, amtliche Statistik KJ 1). Werden die Ausgaben für Zahnersatz der ersten beiden Quartale von 2016 und 2017 miteinander verglichen, liegt der Wert für das erste Halbjahr 2017 mit 1,66 Milliarden Euro höher im Vergleich zum Jahr 2016 mit 1,64 Milliarden Euro (Quelle: GKV Spitzenverband, amtliche Statistik KV 45 1. bis 2. Quartal).

Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass die Ausgaben in diesem Bereich, insbesondere seit 2015, deutlich gestiegen sind. So ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich des Zahnersatzes angepasst beziehungsweise abgesenkt werden. Das heißt, dass in Zukunft die private Absicherung mit einer Zahnzusatzversicherung weiter an Bedeutung gewinnen wird.

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