Die günstigsten gesetzlichen Krankenversicherungen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen sinkt von 1,1 Prozent im Jahr 2017 auf 1,0 Prozent im Jahr 2018. Das ist eine, wenn auch nur geringfügige Reduzierung gegenüber dem Vorjahr, die je nach Einkommen Sparpotenzial bietet. Welche gesetzlichen Krankenkassen besonders preisgünstig sind und warum es bei der Wahl der Krankenversicherung nicht allein auf die Kosten ankommt, diesen Fragen ist n-tv nachgegangen. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst. 

Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheidet jede Krankenkasse selbst

Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, den gesetzliche Krankenkassen neben dem allgemeinen und seit 2015 auf 14,6 Prozent eingefrorenen Beitragssatz erheben, liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. Im Durchschnitt wird er 2018 auf 1,0 Prozent gesenkt, sodass der Gesamtbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 15,7 auf 15,6 Prozent sinkt. Während der allgemeine Beitragssatz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen wird, muss der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag allein finanzieren. Auch er orientiert sich am jeweiligen Bruttoeinkommen, sodass ein niedrigerer Zusatzbeitrag bei höheren Einkommen im Jahr zu Einsparungen von mehreren hundert Euro führen kann. Es lohnt sich also, sich mit diesem Thema zu befassen und die Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. 

Welche Krankenkasse bieten den niedrigsten Zusatzbeitrag an?

In einem Bericht von n-tv sind einige Krankenkassen aufgeführt, die sich durch besonders niedrige Zusatzbeiträge auszeichnen. Das aktuell günstigste Angebot bietet die hkk Krankenkasse, die bundesweit allen gesetzlich Versicherten offen steht. Unschlagbar ist der aktuelle Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent, sodass der Gesamtbetrag gerade mal 15,19 Prozent aufweist. Dieses positive Ergebnis erzielt die hkk Krankenkasse nicht nur 2017 und 2018, sie ist seit Jahren die günstigste gesetzliche Krankenkasse. Grund sind ihre Verwaltungskosten, die nach eigenen Angaben rund 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen.

Neben der hkk Krankenkasse gibt es noch zwei weitere Krankenkassen, die noch geringere Zusatzbeiträge aufweisen. Es sind die AOK Sachsen-Anhalt und die Metzinger BKK, die beide auf einen Gesamtbetrag von jeweils 14,9 Prozent kommen, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur regional verfügbar sind. Nach den Recherchen von n-tv zeichnen sich weitere gesetzliche Krankenversicherungen durch günstige Beitragszahlungen aus. Dazu gehören die IKK gesund Plus und die BKK Firmus, deren Beiträge bei jeweils 15,2 Prozent liegen. Ebenfalls günstig sind die Audi BKK mit 15,3 Prozent, die BKK VerbandPlus mit 15,4 Prozent sowie die Bosch BKK und die Debeka BKK mit jeweils 15,5 Prozent. 

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Der Zusatzbeitrag ist ein Kriterium für die Wahl der Krankenkasse

Da die Höhe des Zusatzbeitrags im Ermessen der jeweiligen Krankenversicherung liegt, weisen die verschiedenen Krankenkassen Unterschiede auf. Diese Unterschiede gehen auf die Wirtschaftlichkeit einer Krankenkasse und auf ihr Angebot zurück. Ein Mehr an Kosten wird über die Zusatzbeiträge auf die Versicherten abgewälzt.

Je höher ein monatliches Bruttoeinkommen ist, umso mehr fällt der prozentuale Zusatzbeitrag ins Gewicht. Das bedeutet, dass sich der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem durchschnittlichen oder höheren Beitrag zu einer Krankenkassen mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag auszahlen kann. So ist es möglich, jährlich mehrere hundert Euro zu sparen. Neben der Höhe des Zusatzbeitrags kommt es jedoch gleichermaßen auf die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse an. Bevor Sie zu einer neuen und günstigeren Krankenkasse wechseln, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob diese Krankenversicherung die von Ihnen gewünschten Extraleistungen, zum Beispiel im Bereich der Zahngesundheit oder Homöopathie, anbietet. Versicherte sollten beachten, dass nach einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse und geringeren Sozialversicherungsbeiträgen mehr Bruttolohn zu versteuern ist.

Grundsätzlich ist ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere möglich. Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass die Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse seit mindestens 18 Monaten besteht. Ausnahmsweise gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann kann der Versicherte zum Ende des Monats kündigen, in dem zum ersten Mal der höhere Zusatzbeitrag fällig wird. In allen anderen Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

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